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Urteil des BFH - Keine Schenkungssteuer für vereinbarte Abfindung nach Scheidung

Ein Ehevertrag mag unromantisch sein. Wird die Ehe jedoch geschieden, kann der Vertrag die Scheidung in strittigen Punkten erleichtern. Außerdem kann ein Ehevertrag helfen, Schenkungssteuer zu sparen. Wurde für den Fall der Scheidung die Zahlung einer Abfindung vertraglich vereinbart, wird dafür keine Schenkungssteuer fällig. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. September 2021 entschieden (Az.: II R 40/19).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte das Paar einen notariell beglaubigten Ehevertrag abgeschlossen. Darin vereinbarten sie u.a. Gütertrennung und im Scheidungsfall die Zahlung einer Abfindung. Als die Ehe geschieden wurde, erhielt die Frau die vertraglich vereinbarte Abfindung von ihrem Ex-Mann. Das zuständige Finanzamt sah in der Abfindung eine freigebige Zuwendung und erhob für die Zahlung Schenkungssteuer.

Dagegen wehrte sich die Frau und hatte am Ende Erfolg. Der Schenkungssteuerbescheid sei aufzuheben, die Zahlung unterliege nicht der Steuer, entschied der Bundesfinanzhof. Der Besteuerungstatbestand einer freigebigen Zuwendung sei nicht erfüllt.

Wenn zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell regeln und für den Fall der Scheidung Zahlungen eines Ehepartners an den anderen in einer bestimmten Höhe vorsehen, die erst zu diesem Zeitpunkt zu leisten sind, handele es sich nicht um eine Pauschalabfindung, die der Steuer unterliege. Vielmehr sei dies eine Bedarfsabfindung, bei der keine pauschale Leistung ohne Gegenleistung erbracht würde und die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten ist, führte der BFH weiter aus.

Werde ein Ehevertrag geschlossen, der alle Scheidungsfolgen im Gesamtpaket regelt, dürfe dieses nicht in Einzelleitungen aufgeteilt und eine einzelne Leistung dann der Schenkungssteuer unterworfen werden, machten die Richter deutlich. Es sei kein subjektiver Wille erkennbar, etwas zu verschenken. Vielmehr diene der Ehevertrag und die vereinbarte Zahlung einer Abfindung dazu, dass eigene Vermögen vor unwägbaren finanziellen Folgen einer Scheidung zu schützen, so der BFH.

„Der beste Weg Steuern zu sparen ist sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch einen weitsichtigen Ehevertrag können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs Schenkungssteuer vermieden werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei Fragen zu Erbschaft und Schenkung bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

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