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Urteil EuGH C-666/23 - Schadenersatz im Abgasskandal auch bei hoher Laufleistung

Nach dem Urteil des EuGH vom 1. August 2025 (Az. C-666/23) dürfen auch Vielfahrer auf eine angemessene Entschädigung im Abgasskandal hoffen. Denn der EuGH stellte klar, dass zwar eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden könne, der geschädigte Käufer aber immer eine angemessene Wiedergutmachung erhalten müsse.

„Damit dürfte es gegen europäisches Recht verstoßen, wenn nach Abzug einer Nutzungsentschädigung nichts mehr vom Schadenersatzanspruch übrig bleibt. Unabhängig von der Laufleistung des Fahrzeugs muss der Käufer entschädigt werden, wenn der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung wie z.B. ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Im Einzelfall wird das Gericht prüfen müssen, ob eine angemessene Entschädigung nach Abzug einer Nutzungsentschädigung gegeben ist.

EuGH und BGH hatten bereits 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers der Autokäufer einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Nach Rechtsprechung des BGH besteht ein Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Allerdings kann im Einzelfall ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden. Das wirkt auf viele geschädigte Käufer abschreckend, weil sie befürchten, dass von ihrem Schadenersatzanspruch nach Abzug des Nutzungsersatzes nicht mehr viel übrig bleibt.

„Die Sorge war nur zum Teil begründet“, so Rechtsanwalt Gisevius. Denn ein Nutzungsersatz wird nur dann angerechnet, wenn die Nutzungen und der Restwert den Kaufpreis des Fahrzeugs übersteigen. In vielen Fällen wird daher keine Nutzungsentschädigung abgezogen. Aber: Je mehr Kilometer das Fahrzeug „auf dem Tacho“ hat, umso wahrscheinlicher wird eine Nutzungsentschädigung. Der EuGH hat nun aber klargestellt, dass in solchen Fällen der Schadenersatz nicht durch die Nutzungsentschädigung aufgebraucht werden darf. Vielmehr müsse eine angemessene Wiedergutmachung gewährleistet sein. „Damit können auch Vielfahrer oder Besitzer von älteren Autos  von dem Urteil des EuGH profitieren und ihren Anspruch auf Schadenersatz geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Darüber hinaus machte der EuGH deutlich, dass Autohersteller sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen können, wenn sie eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Zudem spielt es auch keine Rolle, ob die unzulässige Abschalteinrichtung von Anfang an verwendet wurde oder erst später z.B. im Rahmen eines Software-Updates installiert wurde. „Wurde bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 nach Bekanntwerden des Abgasskandals mit dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung z.B. in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung aufgespielt, ist ein erneuter Schadenersatzanspruch entstanden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Vor dem EuGH ging es zwar um die Klagen zweier VW-Käufer, das Urteil lässt sich aber auch auf alle anderen Hersteller anwenden, die unzulässige Abschalteinrichtungen wie bspw. ein Thermofenster verwendet haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Autokäufern gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.