Rückrufservice

Urteil VG Wiesbaden - Schufa muss über Score-Wert aufklären

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss einer Verbraucherin eine aussagekräftige und nachvollziehbare Auskunft über die Berechnung ihres Score-Werts erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 19. November 2025 entschieden (Az. 6 K 788/20.WI).

Mit dem Bonitätsscore bildet die Schufa die Kreditwürdigkeit des Betroffenen ab. Ein schlechter Score-Wert kann die Kreditaufnahme oder auch den Abschluss von Verträgen erheblich erschweren.

 

Schlechter Bonitätsscore – Kreditantrag abgelehnt

 

Das bekam auch eine Verbraucherin zu spüren, deren Kreditantrag von der Bank abgelehnt wurde. Die Schufa hatte der Bank zuvor einen Bonitätsscore von rund 86 Prozent übermittelt und eine Kreditvergabe an die Frau als ein „deutlich erhöhtes bis hohes Risiko“ eingestuft. Die Frau wollte von der Schufa daraufhin wissen, wie ihr Bonitätsscore und die damit verbundene Risikoeinschätzung zustande gekommen ist. Die Schufa übersandte mehrere Schreiben, die jedoch nur allgemeine Informationen enthielten und keine nachvollziehbare Beschreibung der konkreten Berechnung.

Da diese Auskünfte nach Meinung der Klägerin unzureichend waren, erhob sie Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI). Dieser hielt die Auskünfte jedoch für ausreichend und schritt nicht aufsichtlich gegen die Schufa ein. Die Frau wandte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht Wiesbaden – mit Erfolg.

Das Gericht gab der Klage statt und verpflichtete den HBDI gegen die Schufa auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuschreiten. „Dabei folgte es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der EuGH hat mit Urteil vom 7. Dezember 2023 (Az. C-634/21) entschieden, dass die Kreditvergabe nicht allein von Scoring-Werten von Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. der Schufa, abhängig gemacht werden darf. Diese Praxis verstoße gegen Art. 22  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der automatisierte Entscheidungen ohne menschliches Eingreifen in bestimmten Fällen untersagt.

Verbraucherrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Schufa muss über Erstellung des Bonitäts-Scores verständlich aufklären

 

Das VG Wiesbaden kam nun zu der Auffassung, dass es sich bei der Erstellung des Score-Werts um eine ausschließlich automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten handele. Diese löse nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO eine besondere Auskunftspflicht aus. Die Klägerin könne daher von der Schufa aussagekräftige Informationen zur Erstellung ihres Score-Werts verlangen.

Nach einem weiteren Urteil des EuGH vom 27. Februar 2025 (Az. C-2023/22) bedeute dies, dass die Schufa die relevanten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zur Verfügung stellen muss, führte das Gericht weiter aus. Die Klägerin müsse anhand der Informationen nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten auf welche Weise in die Score-Berechnung eingeflossen sind und wie diese gewichtet wurden, ohne dass die Schufa ihren algorithmischen Kern offenlegen müsse. Abstrakte oder allgemein gehaltene Informationen seien nicht ausreichend.

Diese Anforderungen habe die Schufa bislang nicht erfüllt. Daher müsse sie der Klägerin weitere Informationen zur Verfügung stellen, entschied das Gericht, das die Revision zugelassen hat.

 

Fazit: VG Wiesbaden stärkt Auskunftsanspruch

 

„Ein schlechter Bonitätsscore kann erhebliche Auswirkungen haben. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass Betroffene daher die notwendige Transparenz über das Zustandekommen des Score-Werts einfordern können und so ggf. gegen fehlerhafte Bewertungen vorgehen können. Zudem dürfen Banken die Kreditvergabe nicht nur vom Scoring-Wert abhängig machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei Auseinandersetzungen mit der Bank im Zusammenhang mit Schufa-Einträgen, Darlehen, Online-Banking oder Vorfälligkeitsentschädigung gibt Ihnen die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Wenn ein Online-Coaching unter Fernunterricht fällt, muss der Anbieter über die erforderliche behördliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügen. Ist das nicht der Fall, ist der Vertrag gemäß § 7 FernUSG nichtig. Das hat der Bundesgerichthof mit wegweisenden Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden.

Das Amtsgericht Amberg hat das Insolvenzverfahren über die NV Business Consulting GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. IN 460/25). Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 22. April 2026 beim Insolvenzverwalter annehmen.

Insgesamt 60.000 Euro hätte ein Teilnehmer für ein Online-Coaching bezahlen sollen. Dazu kommt es nicht, denn das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 7. Januar 2026 (Az. 17 O 145/25) entschieden, dass der geschlossene Vertrag wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist. Der Kläger bekommt daher das bereits geleistete Honorar in Höhe von 10.000 Euro zurück und muss auch die weiteren 50.000 Euro nicht zahlen.

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss einer Verbraucherin eine aussagekräftige und nachvollziehbare Auskunft über die Berechnung ihres Score-Werts erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 19. November 2025 entschieden (Az. 6 K 788/20.WI).Mit dem Bonitätsscore bildet die Schufa die Kreditwürdigkeit des Betroffenen ab. Ein schlechter Score-Wert kann die Kreditaufnahme oder auch den Abschluss von Verträgen erheblich erschweren. Schlechter Bonitätsscore – Kreditantrag abgelehnt 

Ob Solaranlagen oder Wärmepumpen – viele Verbraucher stehen einem Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Energieträger offen gegenüber. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Photovoltaikanlage fehlerhaft montiert wird, der Einbau einer Wärmepumpe sich verzögert oder ein Stromspeicher nicht die volle Leistung zeigt. „Das ist für die Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern kann auch bares Geld kosten.

8.000 Euro hatte die Klägerin für ein Online-Coaching gezahlt. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 7. Januar 2026 erhält sie ihr Geld zurück (Az. 14 O 45/25). Da die Anbieterin des Coachings nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte, sei der geschlossene Vertrag über das Online-Coaching nichtig, entschied das Gericht.