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Valvero Sachwerte GmbH insolvent

05.01.2023

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 29. Dezember 2022 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Valvero Sachwerte GmbH eröffnet (Az. 36v IN 7035/22). Die Gesellschaft hatte selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden kann. Erst dann können die Gläubiger und Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Valvero Sachwerte GmbH bot Investitionen in Gold und Edelmetalle u.a. mit der „Gold-Leihe“ an. Das Konzept sah vor, dass die Anleger das Gold kaufen und an die Valvero Sachwerte GmbH verleihen. Dafür sollten sie eine jährliche Verzinsung von bis zu 4,5 Prozent erhalten. Dabei handelte es sich bei der Gold-Leihe um keine Leihe im klassischen Sinn, sondern um ein Sachdarlehen. Nach Ende der Laufzeit sollte das Gold rückerstattet werden bzw. ein entsprechendes Kaufangebot abgeben werden.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnte im Oktober 2019, dass die Valvero Sachwerte GmbH nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte für ihre Vermögensanlagen in Form der Gold-Leihe vorgelegt hat und damit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen habe.

Nachdem das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht es für die Anleger nun darum, ihr investiertes Geld zu retten. „Dabei ist zunächst zu prüfen, ob sie tatsächlich Pfandrechte und Eigentum an dem Gold erworben haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das könnte den Vorteil haben, dass sie Aus- und Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren haben und ihr Vermögen nicht automatisch in die Insolvenzmasse fließt.

Wird das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, können die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Anleger sollten ihre Forderungen unbedingt anmelden, da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden können.

Weiterhin kann auch geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen oder die Anlagevermittler entstanden sind. Die Anlagevermittler hätten beispielsweise über die Risiken der Vermögensanlage aufklären und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.

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