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Ventus Energy Group OÜ - Bafin stoppt Einlagengeschäft

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Die Ventus Energy Group OÜ mit Sitz in Estland investiert in nachhaltige Energieprojekte im Baltikum. An der Finanzierung der Projekte konnten sich auch Anleger in Deutschland beteiligen und Darlehen zur Verfügung stellen. Im Gegenzug wurden ihnen hohe Renditen und ein ständiger Cashflow in Aussicht gestellt. Dabei fungiert Ventus Energy auch gleichzeitig als Crowdfunding-Plattform.

 

Einlagengeschäft ohne Erlaubnis betrieben

 

Allerdings hatte die Ventus Energy Group OÜ für ihre Darlehensverträge nicht die erforderliche Erlaubnis in Deutschland. Deshalb ist nun die BaFin eingeschritten und hat die sofortige Abwicklung angeordnet. Als Begründung gibt sie an, dass die Ventus Energy Group OÜ auf Grundlage von Darlehensverträgen Gelder angenommen hat, die unbedingt rückzahlbar sind, dieser Rückzahlungsanspruch aber nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Konsequenz ist, dass sie die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen muss. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar sein, aber noch nicht bestandskräftig.

Obwohl die Anordnung der BaFin auf den 5. Mai datiert, hat die Ventus Energy Group noch am 13. Mai mitgeteilt, dass Anleger mit Wohnsitz in Deutschland aus regulatorischen Gründen vorrübergehend nicht investieren können. Tatsächlich muss das Unternehmen Anlegern in Deutschland ihr Geld unverzüglich zurückzahlen.

 

Hohes Risiko für Anleger

Bank- und Kapitalanlagerecht

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„Betroffene Anleger, die der Ventus Energy Group Darlehen gewährt haben, sollten jetzt genau beobachten, ob sie in Kürze ihr Geld zurückerhalten und natürlich keine weiteren Zahlungen mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Sollte es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Darlehen kommen, sollten umgehend rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, um finanziellen Verlusten vorzubeugen.

„Hohe Renditen wirken natürlich immer verlockend. Allerdings bergen solche Geldanlagen für die Anleger auch hohe Risiken bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes. So können im Insolvenzfall die Forderungen der Anleger ggf. nachrangig behandelt werden, d.h. sie könnten leer ausgehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Daher sollte auch genau beobachtet werden, ob die Ventus Energy Group wirtschaftlich in der Lage ist, die Anlegergelder zurückzuzahlen. Rechtsanwalt Seifert: „Sollten die Rückzahlungen nicht erfolgen, können Anleger auch mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen.“ Wie das Kammergericht Berlin entschieden hat, können auch direkt gegen die Investitions-Plattform Schadenersatzansprüche bestehen, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt hat (Az. 4 U 105/24).

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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