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Ventus Energy Group - Situation spitzt sich für Anleger zu

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Für die Anleger bedeutet das im Wesentlichen, dass Ventus Energy keine Zinsen auszahlen wird und ein sog. Early Exit nicht mehr möglich ist. Ebenso werden keine weiteren Anlegergelder mehr angenommen. Weiter teilt die Gesellschaft mit, dass Rückzahlungen an die Anleger so gut und schnell wie unter diesen Umständen möglich erfolgen sollen. „Es muss also damit gerechnet werden, dass vorerst keine Auszahlungen an die Anleger fließen werden. Wann und in welcher Höhe Gelder fließen werden, ist ungewiss. Angesichts der Entwicklung müssen die Anleger aber Verluste befürchten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ein Rückzahlungsplan soll am 10. Juli 2026 vorgelegt werden.

 

BaFin ordnete Abwicklung an

 

Die Ventus Energy Group führt mehrere Gründe für diese Entwicklung an. Wesentlich dürften die Abwicklungs-Anordnung der BaFin vom 5. Mai 2026 und Probleme mit den Banken sein. 

Für Anleger im Deutschland ist vor allem die Anordnung der BaFin wichtig. Die Finanzaufsicht hatte der Ventus Energy Group OÜ mit Bescheid vom 5. Mai 2026 aufgegeben, ihr Einlagengeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis in Deutschland verfügt. Somit hätte die Gesellschaft die angenommenen Gelder an die Anleger unverzüglich zurückzahlen müssen. Nach der aktuellen Entwicklung ist damit aber nicht zu rechnen und die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

 

Rechtliche Möglichkeiten der Anleger

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Um sich davor zu schützen, sollten die Anleger jetzt schnell handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. So kann versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erreichen, um bestehende Vermögenswerte der Ventus Energy zu sichern. Darüber hinaus können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen oder Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin können Schadenersatzansprüche auch direkt gegen eine Investitionsplattform bestehen, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt wurden (Az. 4 U 105/24).

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.