Rückrufservice

Verbraucher können sich Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen – Risiko bei der Anmeldung

Es ist soweit: Durch den VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher können sich in das nun eröffnete Klageregister eintragen und sich der Musterfeststellungsanklage anschließen.

 

Die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen, gilt nur für Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Abgasmanipulationen den Rückruf für dieses Fahrzeug angeordnet hat. Mit der Musterklage soll die Feststellung erreicht werden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell eingeklagt werden, d.h. es können Jahre vergehen, bis tatsächlich Geld fließt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Der Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass sich die Verbraucher ohne Prozesskostenrisiko dem Verfahren anschließen können und die Verjährung der Schadensersatzansprüche durch VW zunächst gehemmt ist. Das klingt zwar einfach, dennoch kann es schon bei der Anmeldung zu Schwierigkeiten kommen. In dem Formular muss der Verbraucher unter Ziffer IV „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ benennen. Dazu soll er nicht mehr als 2500 Zeichen verwenden. Für den Laien kann es an dieser Stelle kompliziert werden und Fehler können dazu führen, dass die Anmeldung unwirksam ist und damit auch die Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht gehemmt wird. Denn die Angaben bei der Anmeldung in das Klageregister werden inhaltlich nicht geprüft. Die Anmeldung ist aber nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht eingereicht wird und alle Pflichtangaben enthält.

 

Bei dem Musterverfahren muss es sich außerdem um Klagen mit demselben Streitgegenstand handeln. Die Einzelfälle weichen allerdings im Detail voneinander ab. Auch das kann dazu führen, dass die Ansprüche durch das Musterverfahren nicht wirksam gehemmt werden. „Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist in erster Linie für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Sie birgt allerdings auch Risiken und ein Urteil – auch zu Gunsten von VW - ist für alle Teilnehmer bindend“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Die Einzelklage kann daher für viele Geschädigte die sinnvollere Variante sein. Sie führt schneller zum Ziel und zudem haben zahlreiche Gerichte schon entschieden, dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

[view:ctaaktuelles=block_1]

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).