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Verbraucher können sich Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen – Risiko bei der Anmeldung

Es ist soweit: Durch den VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher können sich in das nun eröffnete Klageregister eintragen und sich der Musterfeststellungsanklage anschließen.

 

Die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen, gilt nur für Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Abgasmanipulationen den Rückruf für dieses Fahrzeug angeordnet hat. Mit der Musterklage soll die Feststellung erreicht werden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell eingeklagt werden, d.h. es können Jahre vergehen, bis tatsächlich Geld fließt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Der Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass sich die Verbraucher ohne Prozesskostenrisiko dem Verfahren anschließen können und die Verjährung der Schadensersatzansprüche durch VW zunächst gehemmt ist. Das klingt zwar einfach, dennoch kann es schon bei der Anmeldung zu Schwierigkeiten kommen. In dem Formular muss der Verbraucher unter Ziffer IV „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ benennen. Dazu soll er nicht mehr als 2500 Zeichen verwenden. Für den Laien kann es an dieser Stelle kompliziert werden und Fehler können dazu führen, dass die Anmeldung unwirksam ist und damit auch die Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht gehemmt wird. Denn die Angaben bei der Anmeldung in das Klageregister werden inhaltlich nicht geprüft. Die Anmeldung ist aber nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht eingereicht wird und alle Pflichtangaben enthält.

 

Bei dem Musterverfahren muss es sich außerdem um Klagen mit demselben Streitgegenstand handeln. Die Einzelfälle weichen allerdings im Detail voneinander ab. Auch das kann dazu führen, dass die Ansprüche durch das Musterverfahren nicht wirksam gehemmt werden. „Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist in erster Linie für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Sie birgt allerdings auch Risiken und ein Urteil – auch zu Gunsten von VW - ist für alle Teilnehmer bindend“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Die Einzelklage kann daher für viele Geschädigte die sinnvollere Variante sein. Sie führt schneller zum Ziel und zudem haben zahlreiche Gerichte schon entschieden, dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.