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Verbraucher können sich Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen – Risiko bei der Anmeldung

Es ist soweit: Durch den VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher können sich in das nun eröffnete Klageregister eintragen und sich der Musterfeststellungsanklage anschließen.

 

Die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen, gilt nur für Verbraucher, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund der Abgasmanipulationen den Rückruf für dieses Fahrzeug angeordnet hat. Mit der Musterklage soll die Feststellung erreicht werden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Sollte das Gericht zu dieser Auffassung kommen, muss der persönliche Schadensersatzanspruch anschließend immer noch individuell eingeklagt werden, d.h. es können Jahre vergehen, bis tatsächlich Geld fließt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Der Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass sich die Verbraucher ohne Prozesskostenrisiko dem Verfahren anschließen können und die Verjährung der Schadensersatzansprüche durch VW zunächst gehemmt ist. Das klingt zwar einfach, dennoch kann es schon bei der Anmeldung zu Schwierigkeiten kommen. In dem Formular muss der Verbraucher unter Ziffer IV „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ benennen. Dazu soll er nicht mehr als 2500 Zeichen verwenden. Für den Laien kann es an dieser Stelle kompliziert werden und Fehler können dazu führen, dass die Anmeldung unwirksam ist und damit auch die Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht gehemmt wird. Denn die Angaben bei der Anmeldung in das Klageregister werden inhaltlich nicht geprüft. Die Anmeldung ist aber nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht eingereicht wird und alle Pflichtangaben enthält.

 

Bei dem Musterverfahren muss es sich außerdem um Klagen mit demselben Streitgegenstand handeln. Die Einzelfälle weichen allerdings im Detail voneinander ab. Auch das kann dazu führen, dass die Ansprüche durch das Musterverfahren nicht wirksam gehemmt werden. „Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist in erster Linie für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Sie birgt allerdings auch Risiken und ein Urteil – auch zu Gunsten von VW - ist für alle Teilnehmer bindend“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Die Einzelklage kann daher für viele Geschädigte die sinnvollere Variante sein. Sie führt schneller zum Ziel und zudem haben zahlreiche Gerichte schon entschieden, dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

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Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

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Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.