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Verbraucherrecht

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Wir helfen Ihnen aus den Fallen des Allltags

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wir sorgen dafür, dass Sie bei ungewollten Vertragsschlüssen, fehlender Qualität, Nichtlieferung oder bei den verschiedenen "Abzocken" rund um Onlinecoachings oder vermeintliche Abonnements als Verbraucher nicht den Kürzeren ziehen.

 

 

 

Dabei ist uns die Rechtewahrung gerade dann ein persönliches Anliegen, wenn Verbraucher scheinbar machtlos den perfiden Fallstricken ausgesetzt sind, die der Internethandel und die Online-Dienstleistungsbörsen auslegen. Sicher: Aufgrund fehlender Rechtschutzversicherung oder aufgrund viel zu geringer Streitwerte ist ein Verfahren oft kritisch zu überdenken - aber wir machen die Fälle öffentlich und versuchen zu helfen.

 

 

 

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Aktuelles

Das Landgericht Bamberg hat mit Urteil vom 26. März 2025 die automatisierte Bonitätsbewertung der Schufa für rechtswidrig erklärt (Az.: 41 O 749/24 KOIN). Dabei setze es an der EuGH-Entscheidung vom 7. Dezember 2023 (Az. C-634/21) an. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die Kreditvergabe nicht allein von Scoring-Werten von Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. der Schufa, abhängig gemacht werden darf.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10. April 2025 entschieden, dass Auskunfteien wie die Schufa nachweislich bezahlte Forderungen sofort löschen müssen (Az.: 15 U 249/24). Das Landgericht Aachen hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 17. April 2015 angeschlossen (Az. 8 O 224/24).

Die Teilnehmerin an einem Online-Coaching erhält ihre bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zurück. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. Januar 2025 entschieden (Az.: 44 O 16944/23).

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 24. Oktober 2024 entschieden, dass der Vertrag über ein Online-Coaching nichtig ist. Der klagende Teilnehmer hat daher Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits geleisteten Gebühren und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten (Az.: 13 U 20/24).

Die Teilnehmerin eines Online-Coachings bekommt ihr Geld zurück. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Dezember 2023 entschieden (Az.: 13 O 2839/23).

Ein Mandant von Brüllmann Rechtsanwälte kann aufatmen: Er erhält 23.800 Euro zurück, die er für ein Online-Coaching gezahlt hatte. Außerdem muss er keine weiteren Zahlungen aus dem Vertrag mehr leisten. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024, Az. 13 U 176/23, (nicht rechtskräftig) so entschieden.