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Verbraucherrecht

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Wir helfen Ihnen aus den Fallen des Allltags

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wir sorgen dafür, dass Sie bei ungewollten Vertragsschlüssen, fehlender Qualität, Nichtlieferung oder bei den verschiedenen "Abzocken" rund um Onlinecoachings oder vermeintliche Abonnements als Verbraucher nicht den Kürzeren ziehen.

 

 

 

Dabei ist uns die Rechtewahrung gerade dann ein persönliches Anliegen, wenn Verbraucher scheinbar machtlos den perfiden Fallstricken ausgesetzt sind, die der Internethandel und die Online-Dienstleistungsbörsen auslegen. Sicher: Aufgrund fehlender Rechtschutzversicherung oder aufgrund viel zu geringer Streitwerte ist ein Verfahren oft kritisch zu überdenken - aber wir machen die Fälle öffentlich und versuchen zu helfen.

 

 

 

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Aktuelles

Die Teilnehmerin an einem Online-Coaching erhält ihre bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zurück. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. Januar 2025 entschieden (Az.: 44 O 16944/23).

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 24. Oktober 2024 entschieden, dass der Vertrag über ein Online-Coaching nichtig ist. Der klagende Teilnehmer hat daher Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits geleisteten Gebühren und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten (Az.: 13 U 20/24).

Die Teilnehmerin eines Online-Coachings bekommt ihr Geld zurück. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Dezember 2023 entschieden (Az.: 13 O 2839/23).

Ein Mandant von Brüllmann Rechtsanwälte kann aufatmen: Er erhält 23.800 Euro zurück, die er für ein Online-Coaching gezahlt hatte. Außerdem muss er keine weiteren Zahlungen aus dem Vertrag mehr leisten. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024, Az. 13 U 176/23, (nicht rechtskräftig) so entschieden.

Endlich Sommerferien: Viele Deutsche nutzen die Zeit, um in den Urlaub zu fliegen. Kommt es zu Verspätungen oder Flugannullierungen haben Fluggäste verschiedene Rechte, u.a. auch auf Zahlung einer Entschädigung.

Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 10. Mai 2024 das Widerrufsrecht von Teilnehmern an Online-Coachings gestärkt (Az.: 54 O 305/24). Das Gericht stellte klar, dass auch Existenzgründer in der Regel als Verbraucher anzusehen sind und daher ein Widerrufsrecht haben.