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Verdacht der Abgasmanipulation bei Mercedes weitet sich aus

Daimler droht ein neuer Rückruf. Rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 könnten in die Werkstatt beordert werden, wenn sich der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestätigt. Dann könnte sich der Rückruf auch auf weitere Modelle, u.a. der C-, E- und S-Klasse, ausweiten.

Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, wurde die umstrittene Abschaltfunktion nicht nur beim Mercedes GLK 220 CDI verwendet, sondern auch bei anderen Modellen mit Dieselmotoren des Typs OM 651 und OM 642. Dies habe Daimler gegenüber dem Blatt bestätigt. Allerdings hält der Autobauer die Funktion für legal.

Es geht um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 aufgefallen ist. Die Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr ist die Funktion allerdings nicht aktiviert, so dass mehr Stickoxide ausgestoßen werden. Die Prüfer des Kraftfahrt-Bundesamtes gehen deshalb dem Verdacht nach, ob es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Behörde hat daher ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

„Gelingt es Daimler nicht den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszuräumen, droht ein neuer Massenrückruf. Von dem wäre dann ggf. nicht nur der GLK 220 CDI, sondern auch weitere Mercedes-Modelle betroffen, bei denen diese Software eingesetzt wird“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Auch wenn Mercedes den Vorwurf von Abgasmanipulationen bisher stets zurückweist, ist Daimler im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt für weltweit rund 700.000 Fahrzeuge den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Dabei handelt es sich ausschließlich um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. Nun könnten auch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 betroffen sein. Zudem hat das Landgericht Stuttgart Anfang des Jahres die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt.

Für Mercedes spitzt sich die Lage weiter zu. „Betroffene Mercedes-Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zu profitieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.