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Verdacht der Abgasmanipulationen bei Opel – KBA kündigt Rückruf an

Opel erlebte einen „schwarzen Montag“ und dürfte endgültig im Dieselskandal angekommen sein. Zunächst kam es am 15. Oktober 2018 wegen des Anfangsverdachts von Abgasmanipulationen zu einer Razzia an den Opel-Standorten in Kaiserslautern und Rüsselsheim. Wenig später erklärte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass es den Rückruf für rund 100.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kürze anordnen werde.

 

Die Ermittler des Landeskriminalamts Hessen und der Staatsanwaltschaft Frankfurt rückten an den Opel-Standorten in Rüsselsheim und Kaiserslautern an, weil der Verdacht besteht, dass Opel Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgas-Software in den Verkehr gebracht hat. Es werde wegen des Anfangsverdachts des Betrugs ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Dabei soll es um rund 95.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Zafira und Cascada der Baujahre 2012, 2014 und 2017 gehen. Der große Teil der Fahrzeuge verfügt bereits über die vermeintlich saubere Schadstoffklasse Euro 6. Opel räumte zwar die Ermittlungen ein, steht aber auf dem Standpunkt, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind.

 

Ganz neu sind die Vorwürfe gegen Opel nicht. Schon nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals gerieten auch andere Autobauer wie Opel in den Blickpunkt. Schon zu diesem Zeitpunkt sollen Abschalteinrichtungen bei Opel gefunden worden sein, an deren Zulässigkeit das KBA seine Zweifel hatte. Die Abschalteinrichtungen sollten im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme entfernt worden. Bislang soll Opel aber erst bei rund 70 Prozent der betroffenen Fahrzeuge das Software-Update aufgespielt haben.

 

Anfang 2018 hatte das KBA eine weitere Abschalteinrichtung bei Opel entdeckt zu der sich der Autobauer im Rahmen einer amtlichen Anhörung äußern sollte. Dabei handelt es sich vermutlich um ein sog. thermisches Fenster, durch das die Abgasreinigung in bestimmten Situationen reduziert wird. Autohersteller begründen diese Maßnahme als wichtige Schutzfunktion für den Motor.

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Nach den Durchsuchungen und dem angekündigten Rückruf dürfte diese Erklärung nicht mehr ausreichen. „Der Abgasskandal hat Opel eingeholt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei dürfte es um Abgasmanipulationen sowohl bei Diesel-Motoren mit der Schadstoffklasse Euro 5 als auch der Abgasnorm Euro 6 gehen. „Sollte sich der Verdacht der Abgasmanipulationen bestätigen, können betroffene Opel-Kunden dagegen vorgehen und ihre Rechte auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.