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Verdacht der Abgasmanipulationen bei Opel – KBA kündigt Rückruf an

16.10.2018

Opel erlebte einen „schwarzen Montag“ und dürfte endgültig im Dieselskandal angekommen sein. Zunächst kam es am 15. Oktober 2018 wegen des Anfangsverdachts von Abgasmanipulationen zu einer Razzia an den Opel-Standorten in Kaiserslautern und Rüsselsheim. Wenig später erklärte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass es den Rückruf für rund 100.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kürze anordnen werde.

 

Die Ermittler des Landeskriminalamts Hessen und der Staatsanwaltschaft Frankfurt rückten an den Opel-Standorten in Rüsselsheim und Kaiserslautern an, weil der Verdacht besteht, dass Opel Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgas-Software in den Verkehr gebracht hat. Es werde wegen des Anfangsverdachts des Betrugs ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Dabei soll es um rund 95.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Zafira und Cascada der Baujahre 2012, 2014 und 2017 gehen. Der große Teil der Fahrzeuge verfügt bereits über die vermeintlich saubere Schadstoffklasse Euro 6. Opel räumte zwar die Ermittlungen ein, steht aber auf dem Standpunkt, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind.

 

Ganz neu sind die Vorwürfe gegen Opel nicht. Schon nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals gerieten auch andere Autobauer wie Opel in den Blickpunkt. Schon zu diesem Zeitpunkt sollen Abschalteinrichtungen bei Opel gefunden worden sein, an deren Zulässigkeit das KBA seine Zweifel hatte. Die Abschalteinrichtungen sollten im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme entfernt worden. Bislang soll Opel aber erst bei rund 70 Prozent der betroffenen Fahrzeuge das Software-Update aufgespielt haben.

 

Anfang 2018 hatte das KBA eine weitere Abschalteinrichtung bei Opel entdeckt zu der sich der Autobauer im Rahmen einer amtlichen Anhörung äußern sollte. Dabei handelt es sich vermutlich um ein sog. thermisches Fenster, durch das die Abgasreinigung in bestimmten Situationen reduziert wird. Autohersteller begründen diese Maßnahme als wichtige Schutzfunktion für den Motor.

Abgas-Skandal

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Nach den Durchsuchungen und dem angekündigten Rückruf dürfte diese Erklärung nicht mehr ausreichen. „Der Abgasskandal hat Opel eingeholt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei dürfte es um Abgasmanipulationen sowohl bei Diesel-Motoren mit der Schadstoffklasse Euro 5 als auch der Abgasnorm Euro 6 gehen. „Sollte sich der Verdacht der Abgasmanipulationen bestätigen, können betroffene Opel-Kunden dagegen vorgehen und ihre Rechte auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

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28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.