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Vergleich im VW-Musterverfahren
Vergleich im VW-Musterverfahren

Vergleich im VW-Musterverfahren - Klägern bieten sich verschiedene Möglichkeiten

Im Musterfeststellungsverfahren gegen Volkswagen haben sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) nun doch auf einen Vergleich geeinigt. Insgesamt will VW 830 Millionen Euro an die Teilnehmer der Musterklage zahlen. Je nach Modell und Alter sollen Verbraucher zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Ihren alten Diesel sind sie damit allerdings nicht los und haben sie den Vergleich erstmal angenommen, können sie keine weiteren Schadensersatzansprüche mehr im Abgasskandal stellen.

„Daher könnte sich der Vergleich für viele Musterkläger als schlechtes Geschäft entpuppen. Denn im Einzelfall kann unter Umständen mehr herausgeholt werden. Das befürchtet VW offenbar auch und will bis zum 20. April eine Entscheidung der Verbraucher, ob sie den Vergleich annehmen. Nur wenige Tage später am 5. Mai verhandelt der BGH zum Abgasskandal und dann könnte es für VW deutlich teurer werden. Denn es gilt nicht als unwahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter VW den Anspruch auf eine Nutzugsentschädigung absprechen. Dann käme für den Verbraucher natürlich eine deutlich höhere Summe heraus als die im Vergleich angebotene“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verbraucher können sich bei der Entscheidung, ob sie den Vergleich annehmen wollen oder nicht anwaltlich beraten lassen. Kosten für die Beratung von bis zu 190 Euro muss VW übernehmen, wenn der Vergleich anschließend angenommen wird. „Wird der Vergleich nicht angenommen und der Verbraucher entscheidet sich für eine Klage, entstehen die Kosten in der Regel erst gar nicht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Der außergerichtliche Vergleich weist noch einen weiteren dicken Haken auf: Nur ca. 260.000 Teilnehmer der Musterklage sollen ein Vergleichsangebot erhalten. Da sich rund 450.000 Personen an der Musterklage beteiligt haben, gehen rund 190.000 Kläger leer aus. Ihre Fälle passen nicht in das enge Raster der Klage. Das gilbt z.B. für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder das Fahrzeug erst 2016 gekauft haben.

„Dass sie von dem Vergleich ausgenommen sind, bedeutet natürlich nicht, dass sie keine Schadensersatzansprüche haben. Diese müssen sie nun individuell einklagen, nachdem sich das Musterverfahren für sie als Zeitverschwendung erwiesen hat. Immerhin wurde durch die Teilnahme die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt, die sie nun noch bis zum 20.Oktober 2020 geltend machen können“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.