Rückrufservice

Verjährung bei Rückzahlungsansprüchen gegen PKV beachten

Eine Private Krankenversicherung (PKV) muss Beitragserhöhungen ausreichend bergründen, ansonsten können die Erhöhungen unwirksam sein und vom Versicherungsnehmer zurückfordert werden. Das hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Offen blieb dabei die Frage der Verjährungsfrist.

Nun hat der BGH in einem weiteren Urteil vom 17. November 2021 festgestellt, dass in vielen Fällen von der dreijährigen und nicht von der für die Versicherten günstigeren zehnjährigen Verjährungsfrist bei den Rückforderungsansprüchen auszugehen ist (Az.: IV ZR 113/20). „Für Versicherte heißt das, dass sie ihre Rückforderungsansprüche, die durch Beitragserhöhungen im Jahr 2018 entstanden sind, jetzt geltend machen sollten, bevor sie am 31.12.2021 verjähren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Die gute Nachricht für die Versicherten: Es ist längst nicht in jedem Fall von der dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen. Die Verjährung kann z.B. dann gehemmt sein, wenn die Rechtslage unsicher ist und einer höchstrichterlichen Klärung durch den BGH bedarf. Zu Rückforderungsansprüchen gegenüber der PKV hatte der BGH erst im Dezember 2020 entschieden, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind, wenn sie nicht ausreichend begründet sind. Dennoch sei die Verjährung nicht in jedem Fall bis zu diesem Urteil gehemmt gewesen, stellte der BGH nun klar.

In dem zu Grunde liegenden Verfahren wollte ein Versicherungsnehmer Beitragserhöhungen seiner privaten Krankenversicherung zwischen 2008 und 2017 nicht hinnehmen und klagte 2018 dagegen. Der BGH entschied nun, dass die Forderungen bis 2014 verjährt sind. Da der Kläger noch vor dem BGH-Urteil 2020 seine Forderungen geltend gemacht hat, sei ersichtlich, dass er noch vor der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Bestehen eines Anspruchs ausgegangen ist. Die dreijährige Verjährungsfrist habe daher mit Erhalt der Änderungsmitteilung der PKV begonnen, so der BGH.

„Offen ließen die Karlsruher Richter allerdings, ob Rückforderungsansprüche auch dann verjährt sind, wenn sie erst nach der BGH-Entscheidung aus dem Dezember 2020 geltend gemacht werden oder dann die zehnjährige kenntnisunabhängige Verjährungsfrist greift. Um Verjährung zu vermeiden, sollten Rückforderungsansprüche gegen die PKV möglichst schnell geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).