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Verjährung im VW Abgasskandal - Schadenersatz jetzt geltend machen

VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai höchstrichterlich entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Noch nicht geklärt ist die Verjährung der Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. „Auch bei diesen Fahrzeugen können noch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Nach § 852 BGB verjährt zumindest der sogenannte Restschadensersatzanspruch erst nach zehn Jahren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal verjähren drei Jahre nachdem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Strittig ist, zu welchem Zeitpunkt von dieser Kenntnis auszugehen ist. Vielfach wird davon ausgegangen, dass mit Erhalt des Rückrufschreibens die Kenntnis vorausgesetzt werden kann. Hat der Fahrzeughalter im Jahr 2016 den Rückruf erhalten, wären seine Schadenersatzansprüche demnach Ende 2019 verjährt gewesen. „Wurde das Fahrzeug erst 2017 zurückgerufen, können Schadenersatzansprüche noch bis Ende 2020 geltend gemacht werden. Einige Gerichte gehen davon aus, dass die Verjährungsfrist überhaupt erst mit dem BGH-Urteil vom Mai in Lauf gesetzt wurde. Vorher sei den geschädigten Autokäufern eine Schadensersatzklage noch gar nicht zumutbar gewesen, da die Rechtslage noch viel zu unsicher war“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Das Thema Verjährung im Abgasskandal wird der BGH am 14. Dezember 2020 zum Aktenzeichen VI ZR 739/20 verhandeln. Offen ist aber, ob dann auch schon ein Urteil verkündet wird. Zudem geht es um einen für den Abgasskandal untypischen Fall, da der Kläger eingeräumt hat, schon 2015 Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs im Abgasskandal gehabt zu haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Wer im Abgasskandal noch auf Schadenersatz klagen möchte, sollte jetzt handeln, bevor die Ansprüche möglicherweise verjährt sind.“

Eine Hintertür bleibt für Schadenersatzklagen aber in jedem Fall offen. Nach § 852 BGB ist der Anspruch auf einen Restschadenersatz erst nach zehn Jahren verjährt. Danach muss der Schädigende, im Abgasskandal also VW, den wirtschaftlichen Vorteil, den er durch unerlaubte Handlung erhalten hat, ersetzen.

Das Landgericht Trier stellte in einer Verfügung vom 8. Oktober 2020 fest, dass dieser Anspruch im Abgasskandal wohl besteht. VW müsste dann erklären, wie hoch die ungerechtfertigte Bereicherung war. „Heißt: VW muss offenlegen, wie hoch der Gewinn beim Verkauf des Fahrzeugs war“, so Rechtsanwalt Gisevius. Andere Gerichte haben schon ähnlich entschieden.

Die Rechtsprechung zeigt: Schadenersatzansprüche können auch um ursprünglichen Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 geltend gemacht werden. Bei den Nachfolgemotor EA 288, Fahrzeugen mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor oder Modellen anderer Hersteller drückt die Verjährung in der Regel noch nicht.

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

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Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.