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Verjährung im VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche jetzt geltend machen

Hinsichtlich des Abgasskandals wird VW vermutlich froh sein, wenn das Jahr 2019 vorbei ist. Denn zum 31.12.2019 droht Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal in der Regel die Verjährung. „Die wenigen Tage können geschädigte VW-Kunden aber immer noch nutzen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind nach zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen hervorragend“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Nachdem Landgerichte quer durch die Republik den geschädigten Autokäufern im Dieselskandal Schadensersatz zugesprochen haben, haben inzwischen auch zahlreiche Oberlandesgerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. „Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlich geworden. Wer aber die Verjährungsfrist verstreichen lässt, bleibt auf seinem Schaden sitzen und spielt damit VW in die Karten“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zu beachten ist die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Da die Verbraucher in der Regel durch ein Rückrufschreiben im Jahr 2016 Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben, begann die Verjährungsfrist Ende 2016 zu laufen und endet am 31.12.2019.

Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda. Nicht betroffen sind Fahrzeuge mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor. Auch hier gab es für diverse Modelle von VW, Audi oder Porsche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. „Auch in diesen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hier droht aber noch keine Verjährung“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Vom Abgasskandal betroffene Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 können sich noch bis Jahresende an die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte wenden, damit ihre Ansprüche nicht verfallen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.