Rückrufservice

Verjährung im VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche jetzt geltend machen

Hinsichtlich des Abgasskandals wird VW vermutlich froh sein, wenn das Jahr 2019 vorbei ist. Denn zum 31.12.2019 droht Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal in der Regel die Verjährung. „Die wenigen Tage können geschädigte VW-Kunden aber immer noch nutzen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind nach zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen hervorragend“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Nachdem Landgerichte quer durch die Republik den geschädigten Autokäufern im Dieselskandal Schadensersatz zugesprochen haben, haben inzwischen auch zahlreiche Oberlandesgerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. „Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlich geworden. Wer aber die Verjährungsfrist verstreichen lässt, bleibt auf seinem Schaden sitzen und spielt damit VW in die Karten“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zu beachten ist die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Da die Verbraucher in der Regel durch ein Rückrufschreiben im Jahr 2016 Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben, begann die Verjährungsfrist Ende 2016 zu laufen und endet am 31.12.2019.

Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda. Nicht betroffen sind Fahrzeuge mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor. Auch hier gab es für diverse Modelle von VW, Audi oder Porsche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. „Auch in diesen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hier droht aber noch keine Verjährung“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Vom Abgasskandal betroffene Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 können sich noch bis Jahresende an die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte wenden, damit ihre Ansprüche nicht verfallen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.