Der Kurs der Wirecard-Aktie ist nach dem Bilanzskandal und der Insolvenz des einstigen „Börsenlieblings“ ins Bodenlose gefallen. Wurde die Aktie mal fast im Wert von 200 Euro gehandelt, ist heute nicht mehr viel davon übrig geblieben. Doch nicht nur den Wirecard-Aktionären, sondern auch den Anlegern der Wirecard-Anleihe drohen nach der Insolvenz enorme finanzielle Verluste.
Das Unternehmen hatte die Wirecard-Anleihe (WKN A2YNQ5 / ISIN DE000A2YNQ58) im September 2019 mit einen Nominalvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro emittiert. Die Anleihe hatte eine Laufzeit bis September 2024. Nur rund zehn Monate nach der Emission der Anleihe hat die Wirecard-AG Insolvenz angemeldet und die Anleger müssen hohe Verluste befürchten.
Immerhin: Im Insolvenzverfahren haben die Anleihe-Anleger bessere Aussichten etwas von ihrem investierten Geld zurückzuerhalten als die Aktionäre. Denn die Anleihe-Anleger stehen in der Liste der Gläubiger vor den Aktionären, deren Forderungen nachrangig sind. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. „Auch wenn die Chancen der Anleihe-Anleger besser stehen als die der Aktionäre, dürfen sie angesichts der Höhe der Gesamtforderungen der Gläubiger aber kaum von einer befriedigenden Insolvenzquote ausgehen. Hohe Verluste drohen ihnen auch im Insolvenzverfahren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bekanntlich wurde der Wirecard AG das Testat für den Jahresabschluss 2019 verweigert. Das Unternehmen musste einräumen, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten auf den Philippinen vermutlich nie existiert haben. Inzwischen besteht nach Medienberichten der Verdacht, dass die Bilanzen schon seit 2015 aufgeblasen und Umsätze vorgetäuscht wurden. Neben des Verdachts der Marktmanipulation und Bilanzfälschung ermittelt die Staatsanwaltschaft München inzwischen auch wegen Betrugsverdacht.
Obwohl das Unternehmen sich offenbar schon seit einigen Jahren in wirtschaftlicher Schieflage befand, emittierte es im Herbst 2019 noch die Wirecard-Anleihe. „Die Frage ist, wie es so weit kommen konnte und Anleger über die Wirtschaftskraft des Unternehmen getäuscht wurden. Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Neben Vorständen und Aufsichtsräten der Wirecard AG kommen vor allem auch die Wirtschaftsprüfer in Betracht, die jahrelang ihr Testat erteilt haben, obwohl die Bilanzen offenbar frisiert wurden.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.