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Versicherungsrecht - News

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).

Der BGH hat mit Urteil vom 19. Juni 2024 ein weiteres Mal deutlich gemacht, dass der Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung noch Jahre nach Abschluss möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde (Az.: IV ZR 401/22).

Die UKV – Union Krankenversicherung AG muss ungerechtfertigte Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 9. November 2023 entschieden (Az.: 7 U 208/22). Die UKV habe nicht ausreichend dargelegt, aus welchem Grund die Prämienanpassungen notwendig seien. Daher seien sie unwirksam und der Versicherer müsse die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das OLG Stuttgart.

In stürmischen Zeiten gibt es wichtigere Themen als die Unversehrtheit von Autos, doch irgendwann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen aufkommt und wie solche Schäden abgewickelt werden können. Als Elementarschaden ist eine Hochwasserfolge wie ein Sturmschaden zu bewerten. Für Beschädigungen am Auto kann eine vorhandene Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind nur wirksam, wenn sie ausreichend begründet sind. Das ist aber nicht immer der Fall und dann kann es sich lohnen, gegen die Prämienerhöhung vorzugehen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Düsseldorf. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen in einigen Tarifen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: I-13 U 25/22).

Bei älteren Lebensversicherungen kann es noch einen vereinbarten Garantiezins oder Steuervorteile geben. Daher sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, wenn der Versicherer ihnen einen Wechsel von einem Altvertrag in einen Neuvertrag anbietet, denn diese Vorteile können dann verloren gehen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27. September 2023 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt und entschieden, dass die Kündigung der alten Police unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Konsequenzen aufgeklärt wurde (Az.: 20 U 22/23).

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass der Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann (Az.: IV ZR 306/22). Der Widerruf ist dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerspruchsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Februar 2024 die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gestärkt (Az.: IV ZR 297/22). Der BGH machte deutlich, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn sie den Eindruck erweckt, dass der Beginn der Widerrufsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins geknüpft ist. Die Widerrufsfrist wird durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt.

Der Widerruf einer Rentenversicherung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22). Der BGH urteilte, dass der Widerruf auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss der Police wirksam erfolgt sei, weil der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.

Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22).

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).

Es kann eine Reihe von Gründen geben, dass Verbraucher sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Eine Möglichkeit dazu kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein, der finanziell in der Regel deutlich lukrativer ist als die vorzeitige Kündigung. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28. April 2023 die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch gestärkt (Az.: 20 U 261/21).

Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.

Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21).

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. März 2023 die Position der Verbraucher beim Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erheblich gestärkt (Az. IV ZR 40/21). Nach der Entscheidung des BGH muss die Widerspruchsbelehrung eindeutig darüber aufklären, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss.

Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).

Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Die Zurich Deutscher Herold darf eine vereinbarte Riester-Rente nicht nachträglich kürzen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil mit Urteil vom 8. Februar 2023 entschieden (Az.: 26 O 12/22).

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 sind nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. November 2022 unwirksam (Az.: 3 O 290/21). Entsprechend muss die Axa die zu viel gezahlten Beiträge der Klägerin erstatten.

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.

Lebensversicherungen spielten als Baustein bei der Altersvorsorge lange eine wichtige Rolle. Inzwischen sind viele Verbraucher von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung jedoch enttäuscht. Hinzu kommt, dass der Versicherungsbeitrag in Zeiten knapper Kassen aufgrund von Inflation und Energiekrise das persönliche finanzielle Budget belastet. Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist in der Regel aber keine Lösung, da der Versicherungsnehmer dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufspreis erhält. Sinnvoller kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein.

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).

Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022. Das Gericht entschied, dass Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat – unterm Strich knapp 7.700 Euro.

Eine Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenversicherungen unwirksam sind. So auch das Landgericht Potsdam. Es stellte mit Urteil vom 5. August 2022 fest, dass bestimmte Beitragserhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung unwirksam sind und das Versicherungsunternehmen die überhöhten Beiträge erstatten müsse (Az.: 13 O 141/21).

Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV: OLG Celle entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).

Erhöhen Versicherungen die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV), müssen sie die Tarifanpassung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Oft genug fehlt es allerdings an einer hinreichenden Begründung. Dann ist die Erhöhung unwirksam und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beiträge der PKV zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 27. April 2022 (Az.: 20 O 281/21).

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – PKV - sind nicht immer zulässig. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Juli 2022 (Az.: 8 O 315/21). Das Gericht stellte klar, dass verschiedene Tariferhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat.

Im Streit im Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich erneut ein Versicherungsnehmer durchgesetzt und erhält nach einem Urteil des Landgerichts Mosbach vom 25. Mai 2022 die zu viel gezahlten Beiträge zurück (Az.: 7 O 51/21). Konkret hat das Gericht festgestellt, dass eine Beitragserhöhung für 2021 der UKV Union Krankenversicherung unwirksam ist.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 21. April 2022 entschieden, dass Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 4 O 138/21).

Das Oberlandesgericht Rostock hat das Recht der Verbraucher beim Widerruf von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen mit Urteil vom 8. März 2022 gestärkt (Az.: 4 U 51/21). Das OLG entschied, dass ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherungen auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss des Policen wirksam widerrufen habe.

Eine Private Krankenversicherung (PKV) muss Beitragserhöhungen ausreichend bergründen, ansonsten können die Erhöhungen unwirksam sein und vom Versicherungsnehmer zurückfordert werden. Das hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 klargestellt (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Offen blieb dabei die Frage der Verjährungsfrist.

Eine lukrative Möglichkeit aus der Lebensversicherung auszusteigen, ist der Widerruf bzw. der Widerspruch. Der Widerspruch ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde oder der Versicherer den Rückkaufswert schon ausgezahlt hat.

Die AXA Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer einen Teil der bereits gezahlten Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden (Az.: 23 O 113/20).

Private Krankenversicherer müssen ihre Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen können und den Versicherten mitteilen, welche Veränderung der Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung notwendig macht. Ansonsten sind die Erhöhungen unwirksam.

Private Krankenversicherungen passen in regelmäßigen Abständen die Beiträge ihrer Versicherten an – in der Regel werden sie erhöht. Das ist nicht ungewöhnlich und solange keine Willkür herrscht sind Beitragserhöhungen auch nicht unrechtmäßig. Allerdings dürfen die Versicherungsunternehmen nicht Schalten und Walten wie sie wollen. Sie müssen Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen und sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Stühle oder Barhocker hochgestellt, die Tische leer, Gäste Fehlanzeige – seit der Corona-Pandemie ist das leider ein gewohntes Bild in vielen Restaurants und Gastronomiebetrieben. Auch andere Betriebe müssen trotz der ersten Lockerungen in der Corona-Krise weiterhin geschlossen bleiben. Alles nicht ganz so schlimm, wenn die Betroffenen eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, könnte man meinen. Doch viele Versicherer sehen sich nicht in der Pflicht und wollen nicht eintreten.

Die Lebensversicherung galt lang als wichtiger Baustein für die finanzielle Altersvorsorge. Die Zeiten haben sich geändert. Heute sind viele Versicherte von der schmalen Rendite ihrer Lebensversicherung enttäuscht. Bevor die Police jedoch voreilig gekündigt wird, sollte geprüft werden, ob nicht der Widerspruch oder der Rücktritt möglich ist. Das ist in der Regel deutlich lukrativer als die Kündigung.

In regelmäßigen Abständen werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht. Das ist nicht ungesetzlich. Dennoch sind diese Erhöhungen längst nicht immer rechtmäßig. Dann können die zu viel gezahlten Beträge von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einige Forderungen bereits Ende 2018 verjähren können.  

„Leider ist es immer wieder der Fall, dass sich Rechtsschutzversicherungen mit fadenscheinigen Argumenten vor ihrer Eintrittspflicht drücken wollen. Doch so einfach geht das nicht. Versicherungsnehmer sollten sich von vorgeschobenen Argumenten nicht beeindrucken lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.  

Wer bei der Axa oder DKV krankenversichert ist, sollte einen Blick auf seine Beiträge werfen. Möglicherweise hat er über Jahre zu hohe Prämien gezahlt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt allgemein als eine der wichtigsten Versicherungen. Schließlich weiß niemand, wie lange die eigene Gesundheit mitmacht und der Beruf ausgeübt werden kann. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass der Versicherer nicht zahlen will, wenn der Ernstfall eingetreten ist.  

Privat Krankenversicherte können nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2017 auf eine ordentliche Rückerstattung hoffen. Nach Ansicht des LG Potsdam hat die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung über Jahre unrechtmäßig erhöht. „Das dürfte allerdings nicht nur für die Axa, sondern auch für andere Versicherer gelten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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