
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Eine Rechtsschutzversicherung schließt man ab, damit man Zweifelsfall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt. Eine Rechtsschutzversicherung ist damit eine reine Schadensfallversicherung, aber nicht immer ist klar, ob ein eingetretener Schaden überhaupt versichert ist.
Ganz klar: Das Geschäftsmodell Rechtsschutzversicherung heißt nicht: "Wir übernehmen alles", sondern der Erfolg eines Unternehmens hängt auch davon ab, mit dem eingenommenen Geld sehr vorsichtig umzugehen.
Gründe für Streit mit der Rechtsschutzversicherung
Regelmäßig kommt es mit der Rechtsschutzversicherung zum Streit, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist. Oftmals wird gegenüber einer Deckungsanfrage eingewandt:
- „Ihr Fall ist von der Versicherung nicht gedeckt“ (Risikoausschluss)
- „Ihr Fall liegt zeitlich vor Beginn des Versicherungsschutzes.“ (Vorvertraglichkeit)
- „Sie haben es auf diesen Rechtsstreit angelegt!" (Mutwilligkeit)
- „Sie können nicht gewinnen!" (mangelnde Erfolgsaussichten)
Was viele Versicherte nicht wissen: Eine Rechtsschutzversicherung muss am Tag des Schadeneintritts bestanden haben - wurde sie später gekündigt, ändert das nichts an der Eintrittspflicht. Es kann also durchaus sein, dass z.B. nach einem Versicherungswechsel nicht die neue Versicherung zuständig ist, sondern die vorherige.
Unsere Leistungen
Aufgrund unserer Expertise im Versicherungsrecht helfen wir Versicherten bei der Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Aus unserer Tätigkeit kennen wir die Scheinargumente der Versicherer und wissen, wie man sie erfolgreich entkräftet.
Anspruch des Versicherten auf Erstattung der Anwaltskosten
Dem Versicherten steht gegen seine Rechtsschutzversicherung ein Anspruch auf Zahlung von entstandenen Rechtsanwaltskosten zu, wenn diese vertragswidrig Deckungsschutz nicht gewährt hat und sich der Versicherte eines Anwaltes außergerichtlich „bedienen“ musste, um seine vertraglichen Rechte gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.
Klagen gegen die Versicherung nennt man Deckungsschutzklagen - unterlegene Versicherungen müssen sämtliche Verfahrenskosten tragen. Schwierigkeiten mit der Versicherung kann man auch vom sogenannten Ombudsmann oder vergleichbaren Schiedsstellen und Schlichtungsstellen klären lassen. Solche Entscheidungen haben Weisungscharakter. Auch diese Kommunikation nehmen wir Ihnen gerne ab