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Verwaltungsgericht München: Ohne Software-Update droht Diesel-Fahrzeugen die Stilllegung

Der Druck auf Diesel-Fahrer in Bayern, ein Software-Update aufspielen zu lassen, steigt. Wie das Verwaltungsgericht München mit Urteilen vom 28. November 2018 entschieden hat, ist es rechtmäßig, die Fahrzeuge stillzulegen, wenn der Halter nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Nachrüstung teilnimmt. Damit hat das VG München die Klagen von sechs Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge vom VW-Abgasskandal betroffen sind, zurückgewiesen (Az.: M 23 K 18.2902 u.a.).

 

Geklagt hatten Halter von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Skoda mit dem Motor EA 189. In diesem Motor wurde eine Software verwendet, mit deren Hilfe die Abgaswerte auf dem Prüfstand manipuliert werden konnten. Als der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an, um ein Software-Update aufspielen zu lassen.

 

Nicht alle betroffenen Fahrzeughalter sind dem Rückruf gefolgt und haben die Nachrüstung auch deshalb verweigert, weil sie durch das Software-Update negative Auswirkungen auf den Verbrauch oder die Leistung des Motors befürchten. Das VG München sieht in dem Update dennoch eine zwingende Maßnahme, um die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederherzustellen. Ohne die Nachrüstung dürften die Fahrzeuge stillgelegt werden. Selbst  wenn durch das Update neue Mängel an dem Fahrzeug entstünden, müsse das Interesse der Öffentlichkeit an einer Reduzierung des Ausstoßes von gesundheitsschädigenden Stickoxiden höher bewertet werden.

 

Allerdings machte das Verwaltungsgericht München auch klar, dass die Halter der betroffenen Fahrzeuge keineswegs die Schuldigen im Dieselskandal seien. Daher müssten die Behörden maßvoll vorgehen und beispielsweise vorrangig ein Zwangsgeld androhen, bevor die Betriebserlaubnis entzogen werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das VG München auch die Berufung zugelassen.

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Auch wenn das Verwaltungsgericht München die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge für rechtmäßig erklärt hat, hat es durchaus auch Verständnis für die schwierige Situation der Fahrzeughalter gezeigt und wiederholt klargestellt, dass sie nicht verantwortlich für die Abgasmanipulationen seien. Es stellte auch heraus, dass die Fahrzeughalter wegen möglicher Folgeschäden durch das Update die Autohersteller, also VW, Audi, Skoda oder Seat in Anspruch nehmen können. „Diese Auffassung vertreten auch zahlreiche Gerichte, die VW in der Schadensersatzpflicht sehen, weil die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Diese Schadensersatzansprüche können gegen VW geltend gemacht werden. Allerdings sollte dies bis Ende des Jahres geschehen, da dann die Verjährung der Forderungen droht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.