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Volksbank - Phishing Mails im Umlauf

Erneut haben es Betrüger auf Kunden der Volksbank abgesehen und verschicken Phishing-Mails, um an die Zugangsdaten für das Online-Banking heranzukommen. Unter dem Vorwand, dass das VR-SecureGO Verfahren ausläuft, werden die Empfänger aufgefordert, ein Update vorzunehmen. „Wie immer gilt, den Link oder Button in der Mail nicht anklicken und schon gar keine sensiblen Bankdaten preisgeben. Die Mail ist ein Betrugsversuch“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Phishing zählt zu den beliebtesten Methoden von Kriminellen, um sich die Bankdaten ihrer Opfer zu erschleichen. Das Prinzip ist immer gleich. In Mails werden die Kontoinhaber unter einem Vorwand aufgefordert, einen Link oder Button anzuklicken. Dadurch werden sie auf eine gefälschte Webseite, die vermeintlich von ihrer Bank ist, weitergeleitet und sollen dort ihre persönlichen Bankdaten eingeben. Kommen sie der Aufforderung nach, schnappt die Falle zu und in kurzer Zeit buchen die Täter erhebliche Beträge von dem Konto ab.

Auch hinter der aktuellen Phishing-Mail, die vermeintlich von der Volksbank stammt, steckt nichts anderes als ein solcher Betrugsversuch. Phishing-Mails sind häufig gut gemacht und sehen dem Original der Bank oft sehr ähnlich. „Es gibt aber Warnzeichen, auf die die Empfänger achten sollten. Dazu zählen z.B. eine unpersönliche Anrede, Rechtschreib- oder Grammatikfehler, unseriöse Absenderadresse, kurze Fristsetzungen oder die Drohung mit Einschränkungen der Banking-Funktionen“, so Rechtsanwalt Looser.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Bankkunden den Betrügern ins Netz gehen und einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden. Sobald der Betrug bemerkt wurde, sollte natürlich die Bank informiert und das Konto gesperrt werden. Die Täter haben dann aber meist schon zugeschlagen.

Die Kontoinhaber müssen aber nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. „Die Bank muss für ausreichendende Sicherheitsvorkehrungen sorgen und in vielen Fällen den Schaden ersetzen. Die Kunden haften nur, wenn sie sich nachweislich grob fahrlässig verhalten haben. Auch dann kann die Bank noch eine Teilschuld tragen, wie ein Urteil des OLG Dresden zeigt“, so Rechtsanwalt Looser.

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