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Volksbank - Phishing Mails im Umlauf

Erneut haben es Betrüger auf Kunden der Volksbank abgesehen und verschicken Phishing-Mails, um an die Zugangsdaten für das Online-Banking heranzukommen. Unter dem Vorwand, dass das VR-SecureGO Verfahren ausläuft, werden die Empfänger aufgefordert, ein Update vorzunehmen. „Wie immer gilt, den Link oder Button in der Mail nicht anklicken und schon gar keine sensiblen Bankdaten preisgeben. Die Mail ist ein Betrugsversuch“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Phishing zählt zu den beliebtesten Methoden von Kriminellen, um sich die Bankdaten ihrer Opfer zu erschleichen. Das Prinzip ist immer gleich. In Mails werden die Kontoinhaber unter einem Vorwand aufgefordert, einen Link oder Button anzuklicken. Dadurch werden sie auf eine gefälschte Webseite, die vermeintlich von ihrer Bank ist, weitergeleitet und sollen dort ihre persönlichen Bankdaten eingeben. Kommen sie der Aufforderung nach, schnappt die Falle zu und in kurzer Zeit buchen die Täter erhebliche Beträge von dem Konto ab.

Auch hinter der aktuellen Phishing-Mail, die vermeintlich von der Volksbank stammt, steckt nichts anderes als ein solcher Betrugsversuch. Phishing-Mails sind häufig gut gemacht und sehen dem Original der Bank oft sehr ähnlich. „Es gibt aber Warnzeichen, auf die die Empfänger achten sollten. Dazu zählen z.B. eine unpersönliche Anrede, Rechtschreib- oder Grammatikfehler, unseriöse Absenderadresse, kurze Fristsetzungen oder die Drohung mit Einschränkungen der Banking-Funktionen“, so Rechtsanwalt Looser.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Bankkunden den Betrügern ins Netz gehen und einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden. Sobald der Betrug bemerkt wurde, sollte natürlich die Bank informiert und das Konto gesperrt werden. Die Täter haben dann aber meist schon zugeschlagen.

Die Kontoinhaber müssen aber nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. „Die Bank muss für ausreichendende Sicherheitsvorkehrungen sorgen und in vielen Fällen den Schaden ersetzen. Die Kunden haften nur, wenn sie sich nachweislich grob fahrlässig verhalten haben. Auch dann kann die Bank noch eine Teilschuld tragen, wie ein Urteil des OLG Dresden zeigt“, so Rechtsanwalt Looser.

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.