Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.
Erst Ende 2025 hatte ein spektakulärer Bankraub in einer Sparkasse in Gelsenkirchen für Schlagzeilen gesorgt. Hier hatten die Täter rund 3.000 Schließfächer aufgebrochen. So schlimm ist es in Stuhr nicht: Nach Angaben der Polizei wurden „nur“ 14 Schließfächer geknackt. „Das macht es für die Opfer aber auch nicht besser“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zur Höhe des Schadens gibt es noch keine Angaben.
Bankraub in der Mittagspause
Nach Polizeiangaben haben sich die Täter am Freitag, 13. Februar 2026, in der Mittagspause durch einen Lichtschacht Zugang zum Keller verschafft. Nachdem sie weitere Türen aufgebrochen haben, gelangten sie zu den Raum mit den Schließfächern. Dort brachen sie 14 der über 700 Schließfächer auf und machten sich mit der Beute aus dem Staub. Von den Tätern fehlt bislang jede Spur. Nach Zeugenaussagen könnte es sich um drei Männer in blauen Overalls handeln, die möglichweise in einem dunklen Auto geflohen sind. Ein Alarm wurde durch den Einbruch offenbar nicht ausgelöst.
Schließfächer nicht versichert
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Auch wenn „nur“ 14 Schließfächer aufgebrochen und der Inhalt gestohlen wurde, trifft der Einbruch die betroffenen Schließfachinhaber umso härter. Denn nach Angaben der Volksbank sind die Schließfächer durch die Bank nicht versichert. Seit Anfang des Jahres hätten die Kunden selbst eine Versicherung abschließen müssen. „Das heißt aber noch nicht, dass die Bank jetzt automatisch aus der Haftung ist. Denn sie ist verpflichtet, für ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bank hat Sicherungspflichten
Ein Verstoß gegen die Sicherungspflichten kann z.B. bei unzureichenden baulichen Sicherungen, mangelhaften Alarm- und Überwachungssystemen oder organisatorischen Sicherheitslücken vorliegen. „Hat die Bank gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen, können die Schließfachinhaber Schadenersatzansprüche haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Inhalt des Schließfachs dokumentieren
Für die betroffenen Kunden der Volksbank in Stuhr kommt es nun darauf an, den Inhalt ihres Schließfachs möglichst genau zu dokumentieren, um den Schaden nachweisen zu können. Das ist auch wichtig, um Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen, wenn der Inhalt des Schließfachs zumindest zum Teil über die eigene Hausratversicherung oder eine spezielle Schließfach- oder Valorenversicherung versichert wurde.
Immer wieder Schließfächer
Auffällig ist, dass es nach dem spektakulären Schließfachraub in einer Sparkasse in Gelsenkirchen zu weiteren Bankeinbrüchen gekommen ist, bei denen es die Täter auf die Schließfächer abgesehen hatten. Ende Dezember 2025 wurden vier Schließfächer in einer Sparkassen-Filiale im westfälischen Halle aufgebrochen und im Januar 2026 schlugen die Täter bei einer Sparkasse in Wilhelmshaven zu. Ob es einen Zusammenhang zu dem Raub in Gelsenkirchen gibt oder ob es sich um Trittbrettfahrer handelt, ist derzeit Spekulation.
LG Hamburg spricht Schadenersatz zu
Sicher ist jedoch, dass die Opfer der Einbrüche Schadenersatzansprüche haben können, wenn die Bank oder Sparkasse ihre Sicherungspflichten nicht erfüllt hat. Das haben auch schon Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen gezeigt“, so Rechtsanwalt Seifert. Nach einem Schließfachraub in einer Sparkassenfiliale in Hamburg hat z.B. das Landgericht Hamburg einem Opfer des Einbruchs Schadenersatz zugesprochen, weil die Sparkasse ihre Sicherungspflichten nicht erfüllt hatte (Urteil vom 29. Juni 2023 – Az. 330 O 127/22).
Fazit: Schadenersatzansprüche können bestehen
Einbrüche in Tresorräume sind zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber immer wieder vor. So vertritt BRÜLLMANN Rechtsanwälte bereits Opfer des Tresorraubs beim Luxusuhrenhändler Watchmaster oder des Goldhändlers Valvero Sachwerte GmbH.
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