Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.
Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf Modelle des Volvo S60, S90, V60, V90, XC60 und XC90 aus dem Produktionszeitraum 29.04.2019 bis 01.12.2021 betroffen. Demnach kann es bei den Plug-in-Hybriden zum Brand kommen, wenn die Fahrzeuge geparkt sind und die Batterie vollgeladen ist. Ursächlich dafür soll ein Herstellungsfehler in den Batteriemodulen sein.
Volvo ruft deshalb weltweit etwa 59.000 und in Deutschland rund 4.800 Fahrzeuge zurück. In der Werkstatt sollen die Batteriemodule überprüft werden. Wird ein Defekt entdeckt, sollen sie ausgetauscht werden. Volvo ruft die Fahrzeughalter auf, die Batterie nicht mehr voll aufzuladen, bis das Fahrzeug in der Werkstatt war.
„Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Die Käufer eines Plug-in-Hybrids können ihr Fahrzeug nicht wie vorgesehen nutzen, wenn die Batterie nicht mehr voll aufgeladen werden soll. Das ist auch ein wirtschaftlicher Faktor, denn Plug-in-Hybride werden neben Umweltaspekten oft auch gekauft, um die Benzinkosten zu senken“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zum Teil haben sich Käufer eine Wallbox installieren und eine Solaranlage montieren lassen.
Neben dem wirtschaftlichen Faktor dürfte bei den betroffenen Volvo-Fahrern auch ein ungutes Gefühl aufgrund der Brandgefahr bleiben. Zumal ein Austausch der Batterie nur geplant ist, wenn in der Werkstatt ein Defekt festgestellt wird. „Es stellt sich die Frage, ob nicht grundsätzlich der Austausch der möglicherweise fehlerhaften Batterie notwendig wäre“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Grundsätzlich haben Autokäufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann ein solcher Mangel nicht ordnungsgemäß behoben werden, könnten sich daraus weitergehende rechtliche Ansprüche ergeben. So können ggf. Ansprüche auf Austausch der Batterie, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz bestehen. Diese Ansprüche haben nicht nur die Autokäufer, sondern in ähnlicher Weise auch Leasingnehmer.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Volvo-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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