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Volvo XC60 Rückruf - Unzulässige Abschalteinrichtung muss entfernt werden

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Den betroffenen Fahrzeugen droht nach Angaben des KBA die Stilllegung.

In Deutschland sind rund 1.700 Volvo XC60 von dem Rückruf betroffen. Das könnte aber erst der Anfang sein. Nach Medienberichten will das KBA rund 130.000 Volvo Diesel wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen untersuchen.

Bei den betroffenen Modellen des Volvo XC60 hat das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) festgestellt. Das Thermofenster führt dazu, dass die Abgasreinigung nur in einem schmalen Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Laut „Bild“ ist das nur bei Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad der Fall. Bei höheren und niedrigeren Außentemperaturen wird die AGR-Rate reduziert mit der Folge, dass die Stickoxid-Emissionen steigen.

„Der EuGH hat bereits im Juli 2022 entschieden, dass Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei üblichen Betriebsbedingungen reduzieren, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Das ist bei dem von Volvo verwendeten Thermofenster offenbar der Fall“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dieser Auffassung ist das KBA offensichtlich auch. Die Behörde geht dem Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Volvo schon länger nach. Seit 2023 habe sie Volvo wiederholt aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung zu treffen. Bei Volvo stieß die Behörde auf taube Ohren. Der schwedische Autobauer, der inzwischen zum chinesischen Konzern Geely gehört, steht auf dem Standpunkt, dass die Fahrzeuge den gesetzlichen Maßnahmen entsprechen und hat bislang keine Maßnahmen getroffen, die mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen.

Da spielt das KBA nicht länger mit und hat mit Bescheid vom 30. Juni 2025 gegenüber Volvo den Rückruf für die betroffenen Volvo XC60 angeordnet. Volvo muss innerhalb der nächsten zwei Monate die betroffenen Halter informieren. Weigert sich Volvo weiterhin, die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, droht den Fahrzeugen die Stilllegung.

Noch bezieht sich der Rückruf auf den Volvo XC60. Nach Angaben der „Bild“ könnten aber weit mehr Fahrzeuge betroffen sein. Rund 130.000 Volvo Dieselfahrzeugen könnte demnach in Deutschland der Verlust der Zulassung drohen.

Abgas-Skandal, Automotive

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Volvo hat angekündigt, sich gegen den Rückruf-Bescheid des KBA zu wehren. Ein Rechtsstreit kann sich lange hinziehen. Leidtragende sind die betroffenen Volvo-Halter, denen der Verlust der Zulassung droht.

„Betroffene Volvo-Fahrer sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Wie die Rechtsprechung zeigt, bestehen bei unzulässigen Abschalteinrichtungen in Form eines Thermofensters gute Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Aufgrund erhöhter Stickoxid-Emissionen muss Volvo unter dem Code A10261bereits einen umfangreichen Rückruf durchführen. Betroffen sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Volvo-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

 

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.