Rückrufservice

Vorfälligkeitsentschädigung auch von KfW Bank zurückholen

Bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens verlieren Banken und Sparkassen ihren Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Entschädigung informiert haben. Ein Urteil des Landgerichts Limburg vom 22.12.2022 dürfte nun insbesondere Immobilienbesitzer aufhorchen lassen (Az.: 1 O 32/22). Demnach hat auch die KfW-Bank bei unzureichender Aufklärung keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. „Von diesem Urteil können zahlreiche Darlehensnehmer profitieren und ihr Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Immobiliendarlehen setzen sich häufig aus mehreren Elementen zusammen. So war es auch in dem Fall vor dem LG Limburg. Hier hatte der Darlehensnehmer im Jahr 2016 zur Finanzierung einer Immobilie ein Immobiliendarlehen mit einer Sparkasse geschlossen. Als weitere Elemente der Finanzierung kam ein Kredit mit der Sparkassen-Versicherung und ein Förderkredit der KfW-Bank hinzu. Die Darlehensverträge beinhalteten Sollzinsbindungen zwischen 10 und 25 Jahren.

Da der Darlehensnehmer die Immobilie verkaufen wollte, beendete er die Darlehensverträge schon im Frühling 2021 und zahlte entsprechende Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese verlangte er wenig später zurück und begründete seinen Anspruch damit, dass er u.a. nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt worden sei. In den Darlehensverträgen mit der Sparkasse und der Sparkassen-Versicherung sei die Berechnungsmethode nicht klar und verständlich dargestellt worden, im Kreditvertrag der KfW-Bank fehle sie ganz.

Das LG Limburg folgte der Argumentation des Klägers. Er habe Anspruch auf die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung für alle drei Darlehen.

Zu dem Darlehensvertrag der KfW-Bank führte das Gericht aus, dass der Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen sei, da die Angabe in dem Vertrag über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sei. So wurde in dem Vertag nur ausgeführt, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens eine „Vorfälligkeitsentschädigung in angemessener Höhe“ berechnet wird. Der Darlehensnehmer bleibe so völlig im Unklaren darüber, welche finanzielle Belastung auf ihn bei der vorzeitigen Ablösung des Darlehens zukommt. Daher sei diese Darstellung „keinesfalls ausreichend“, stellte das LG Limburg klar.

Auch die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Kreditverträgen der Sparkasse und Sparkasse-Versicherung seien nicht ausreichend, führte das Gericht weiter aus. Es würden zwar die Parameter für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genannt, es bliebe aber unklar, wie diese untereinander in Beziehung zu setzen sind. Unterm Strich werde der Darlehensnehmer so nicht hinreichend zuverlässig in die Lage versetzt, die finanzielle Belastung durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abschätzen zu können.

Folge ist, dass der Darlehensnehmer Anspruch auf Rückzahlung aller drei Vorfälligkeitsentschädigungen hat.

Das Urteil hat Strahlkraft auf viele weitere Immobilienkredite, die seit 2016 geschlossen wurden. Denn seit dem 21. März 2016 müssen Banken und Sparkassen über die Berechnungsmethode für eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung aufklären.

„Nicht nur den Sparkassen, sondern auch anderen Kreditinstituten sind bei der Darstellung der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Fehler unterlaufen. Das gilt auch für die KfW-Bank. Verbraucher haben dann gute Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen“, so Rechtanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.