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Vorläufiges Insolvenzverfahren über DF Deutsche Investment Fund 17 eröffnet

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Knapp 1.200 Anleger hatten rund 58 Millionen US-Dollar in den DF Deutsche Investment Fund 17 – Club Deal Boston II investiert. Ihr Geld wurde wiederum in eine zu diesem Zeitpunkt noch zu errichtende Büro- und Laborimmobilie in der Nähe von Boston gesteckt. Die Beteiligung entwickelte sich für die Anleger nicht wie erhofft. Das Gebäude stand nach seiner Fertigstellung weitgehend leer und auch ein Verkauf der Immobilie ist nicht zu Stande gekommen. Am Ende stand der Insolvenzantrag. „Statt der erhofften Rendite müssen die Anleger nun hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Keine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Da die Anleger durch ihre Beteiligung zu Mitgesellschaftern des Fonds geworden sind, können sie im Insolvenzverfahren keine Forderungen anmelden. „Nur für den Fall, dass nach der Befriedigung der Gläubiger noch Geld übrig ist, kann es noch eine Auszahlung an die Anleger geben. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, sodass die Anleger eher den Totalverlust befürchten müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Im Insolvenzverfahren wird für die Anleger also mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts zu holen sein. Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu schützen, kommen aber andere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. So können den Anlegern ggf. Schadenersatzansprüche entstanden sein.

 

Schadenersatzansprüche der Anleger

Forderungen können z.B. gegen die Anlageberater entstanden sein. Sie hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufklären müssen. „Denn Investitionen in Immobilien sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen, als die sie in den Anlageberatungsgesprächen oft dargestellt werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Zu den Risiken gehören u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt oder sinkende Mieteinnahmen und Leerstände sowie insbesondere das Totalverlustrisiko. Zudem dürfen betont sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Vermögensanlagen empfohlen werden.

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Auch unvollständige, falsche oder irreführende Angaben im Verkaufsprosekt können Schadenersatzansprüche auslösen. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

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Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.