Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17 Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird.
Knapp 1.200 Anleger hatten rund 58 Millionen US-Dollar in den DF Deutsche Investment Fund 17 – Club Deal Boston II investiert. Ihr Geld wurde wiederum in eine zu diesem Zeitpunkt noch zu errichtende Büro- und Laborimmobilie in der Nähe von Boston gesteckt. Die Beteiligung entwickelte sich für die Anleger nicht wie erhofft. Das Gebäude stand nach seiner Fertigstellung weitgehend leer und auch ein Verkauf der Immobilie ist nicht zu Stande gekommen. Am Ende stand der Insolvenzantrag. „Statt der erhofften Rendite müssen die Anleger nun hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Keine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Da die Anleger durch ihre Beteiligung zu Mitgesellschaftern des Fonds geworden sind, können sie im Insolvenzverfahren keine Forderungen anmelden. „Nur für den Fall, dass nach der Befriedigung der Gläubiger noch Geld übrig ist, kann es noch eine Auszahlung an die Anleger geben. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, sodass die Anleger eher den Totalverlust befürchten müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Im Insolvenzverfahren wird für die Anleger also mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts zu holen sein. Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu schützen, kommen aber andere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. So können den Anlegern ggf. Schadenersatzansprüche entstanden sein.
Schadenersatzansprüche der Anleger
Forderungen können z.B. gegen die Anlageberater entstanden sein. Sie hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufklären müssen. „Denn Investitionen in Immobilien sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen, als die sie in den Anlageberatungsgesprächen oft dargestellt werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Zu den Risiken gehören u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt oder sinkende Mieteinnahmen und Leerstände sowie insbesondere das Totalverlustrisiko. Zudem dürfen betont sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Vermögensanlagen empfohlen werden.
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Auch unvollständige, falsche oder irreführende Angaben im Verkaufsprosekt können Schadenersatzansprüche auslösen.
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