Die Preos Global Office Real Estate & Technology AG hatte bereits Ende Juni mitgeteilt, dass sie Insolvenzantrag stellen wird. Nun hat das Amtsgericht Leipzig das vorläufige Insolvenzverfahren am 18. Juli 2024 eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Für die Anleger der Preos-Wandelanleihe 2019/2024 ist damit endgültig klar, dass ihnen hohe finanzielle Verluste drohen.
Finanzielle Verluste hätten den Anlegern, die rund 250 Millionen Euro in die 2019 begebene Anleihe investiert haben, auch ohne die Insolvenz gedroht. Denn nach langen Diskussionen hatte sie im Dezember 2023 schließlich einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt, nachdem die Preos AG deutlich gemacht hatte, dass sie die Zinszahlungen nicht leisten könne und die Insolvenz drohen würde. Neben einer Stundung der Zinsen sollte auch die Laufzeit verlängert und die Anleihen in Aktien umgewandelt werden.
Gegen diese Beschluss setzen sich einige Anleger am Ende mit Erfolg zur Wehr. Ende Juni verweigerte das OLG Frankfurt die Freigabe der Beschlüsse zur Umwandlung der Anleihebedingungen. Für die Preos bedeute das, dass sie die gestundeten Zinsen hätte auszahlen müssen. Da sie dazu nicht in der Lage ist, folgte umgehend der Insolvenzantrag.
Die Anleger hätten vermutlich so oder so erhebliche finanzielle Verluste in Kauf nehmen müssen. Mit welcher Insolvenzquote sie rechnen können, hängt maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Es ist Aufgabe des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nach Möglichkeit zu Gunsten der Gläubiger zu erhöhen. Ob ihm das gelingt, ist nach derzeitigen Stand völlig offen.
Die Preos AG kündigte unterdessen gegenüber der „Wirtschaftswoche“ an, das Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzplans sanieren zu wollen. Dahinter dürfte allerdings ein dickes Fragezeichen stehen, denn die Gläubiger müssten einem solchen Insolvenzplan zustimmen. Auf die Anleihe-Anleger kämen wohl auch dann erhebliche finanzielle Verluste zu.
„Für die Anleger mag sich die Insolvenz anfühlen, als ob sie vom Regen in die Traufe gekommen sind. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Sofern das Insolvenzverfahren über die Preos AG regulär eröffnet wird, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Parallel dazu können sie auch schon jetzt prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind. „Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater und -vermittler richten, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
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