Kunden der Deutschen Bank müssen aufpassen: Derzeit verschicken Kriminelle Phishing-Mails, die vermeintlich von der Deutschen Bank kommen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre Telefonnummer zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Link in der Mail sollte auf keine Fall angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Bestätigung der Telefonnummer ist angeblich aus Sicherheitsgründen notwendig. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wer den Button anklickt, wird auf eine betrügerische Webseite geleitet und soll dort sensible Bankdaten eingeben. Ohne die Bestätigung könne das Online-Banking nur noch eingeschränkt genutzt werden, so die Betrüger. „Wer der Aufforderung nachkommt, tappt in die Falle. Die Cyber-Kriminellen nutzen dann die Bankdaten, um das Konto zu plündern“, erklärt Rechtsanwalt Looser.
Viele Bankkunden sind hinsichtlich Phishing-Mails inzwischen sensibilisiert. Doch diese vermeintliche Mail von der Deutschen Bank ist besonders perfide. Denn die Betrüger bieten eine Alternative zur Online-Bestätigung der Telefonnummer an. So könne dies auch direkt in einer Filiale erledigt werden. „Damit soll Vertrauen geschaffen werden. Es ändert aber nichts an dem Betrugsversuch. Auch der Link zur Filialsuche sollte nicht benutzt werden“, so Rechtsanwalt Looser.
Neben diesem Versuch Vertrauen zu schaffen, weist die Mail aber auch typische Anzeichen von betrügerischen Phishing-Mails auf. Dazu gehört z.B. die unpersönliche Anrede oder die angebliche Dringlichkeit. Kunden sollen innerhalb von 48 Stunden reagieren, um ihr Online-Banking uneingeschränkt nutzen zu können.
Trotz aller Vorsicht kommt es immer wieder vor, dass Bankkunden auf einen solchen Betrugsversuch hereingefallen sind. Dann gilt es das Konto umgehend sperren zu lassen. Allerdings ist es dann oft schon zu spät, denn die Betrüger handeln in der Regel schnell und tätigen Zahlungen von dem Konto.
Auf dem Schaden müssen die Bankkunden aber nicht zwangsläufig sitzenbleiben. „In vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen, denn es ist ihre Aufgabe für ausreichende Sicherheitssysteme zu sorgen“, sagt Rechtsanwalt Looser. Der Kunde haftet nur dann, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat und selbst dann kann die Bank immer noch eine Mitschuld treffen, wie ein Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 zeigt (Az. 8 U 1482/24).
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