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Vorsicht Phishing - Deutsche Bank Kunden müssen aufpassen

Kunden der Deutschen Bank müssen aufpassen: Derzeit verschicken Kriminelle Phishing-Mails, die vermeintlich von der Deutschen Bank kommen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre Telefonnummer zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Link in der Mail sollte auf keine Fall angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Bestätigung der Telefonnummer ist angeblich aus Sicherheitsgründen notwendig. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wer den Button anklickt, wird auf eine betrügerische Webseite geleitet und soll dort sensible Bankdaten eingeben. Ohne die Bestätigung könne das Online-Banking nur noch eingeschränkt genutzt werden, so die Betrüger. „Wer der Aufforderung nachkommt, tappt in die Falle. Die Cyber-Kriminellen nutzen dann die Bankdaten, um das Konto zu plündern“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Viele Bankkunden sind hinsichtlich Phishing-Mails inzwischen sensibilisiert. Doch diese vermeintliche Mail von der Deutschen Bank ist besonders perfide. Denn die Betrüger bieten eine Alternative zur Online-Bestätigung der Telefonnummer an. So könne dies auch direkt in einer Filiale erledigt werden. „Damit soll Vertrauen geschaffen werden. Es ändert aber nichts an dem Betrugsversuch. Auch der Link zur Filialsuche sollte nicht benutzt werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Neben diesem Versuch Vertrauen zu schaffen, weist die Mail aber auch typische Anzeichen von betrügerischen Phishing-Mails auf. Dazu gehört z.B. die unpersönliche Anrede oder die angebliche Dringlichkeit. Kunden sollen innerhalb von 48 Stunden reagieren, um ihr Online-Banking uneingeschränkt nutzen zu können.

Trotz aller Vorsicht kommt es immer wieder vor, dass Bankkunden auf einen solchen Betrugsversuch hereingefallen sind. Dann gilt es das Konto umgehend sperren zu lassen. Allerdings ist es dann oft schon zu spät, denn die Betrüger handeln in der Regel schnell und tätigen Zahlungen von dem Konto.

Auf dem Schaden müssen die Bankkunden aber nicht zwangsläufig sitzenbleiben. „In vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen, denn es ist ihre Aufgabe für ausreichende Sicherheitssysteme zu sorgen“, sagt Rechtsanwalt Looser. Der Kunde haftet nur dann, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat und selbst dann kann die Bank immer noch eine Mitschuld treffen, wie ein Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 zeigt (Az. 8 U 1482/24).

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.