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Vorsicht Phishing - Kunden der Sparkasse müssen aufpassen

Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderungen sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen, warnt das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe am 6. Januar 2025.

In den betrügerischen Mails werden die Sparkassen-Kunden über die vermeintliche Einrichtung eines neuen Sicherheitssystems namens S-CERT informiert. Um sich mit dem neuen System vertraut zu machen, werden sie aufgefordert, sich über einen Button einzuloggen. Vermeintlich erhöhen die Kunden der Sparkassen die Sicherheit ihrer sensiblen Kontodaten, wenn sie dem Link folgen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Sie werden auf eine Phishing-Webseite weitergeleitet. Geben sie dort ihre Daten ein, können Betrüger diese Daten für ihre kriminellen Zwecke nutzen.

Folge können u.a. betrügerische Telefonanrufe durch einen vermeintlichen Sparkassen-Mitarbeiter sein. Dabei sollen die Opfer ein Gerät als vertrauenswürdig freigeben, um eine von den Kriminellen initiierte Überweisung freizugeben, warnt die Sparkassen-Finanzgruppe. Solche Überweisungsaufträge sollten keinesfalls freigegeben werden. Wurden bereits Daten auf einer Phishing-Webseite eingegeben, sollten die Kunden umgehend die Sperrung ihres Online-Bankings veranlassen.

Ebenso sind auch betrügerische SMS im Umlauf, die vermeintlich von der Sparkasse stammen. Das Prinzip ist ähnlich wie bei den Mails: Die Empfänger werden unter einem Vorwand dazu aufgefordert, eine Webseite zu besuchen und dort ihre sensiblen Kontodaten einzugeben. „Solche Links oder Buttons in Mails oder SMS sollten nicht angeklickt und erst recht keine sensiblen Bankdaten eingegeben werden. Banken und Sparkassen arbeiten so nicht. Dahinter stecken nur Betrugsversuche, mit denen die Kriminellen die Konten ihrer Opfer abräumen wollen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sind die Kunden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in die Falle getappt, sollte das Konto umgehend gesperrt werden. Oft ist es dann aber schon zu spät und die Betrüger haben bereits zugeschlagen. „Für die Opfer ist das natürlich ein Schock. Die gute Nachricht ist aber, dass in vielen Fällen die Bank oder Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat und die Bank ihm das nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.

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Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.