Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderungen sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen, warnt das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe am 6. Januar 2025.
In den betrügerischen Mails werden die Sparkassen-Kunden über die vermeintliche Einrichtung eines neuen Sicherheitssystems namens S-CERT informiert. Um sich mit dem neuen System vertraut zu machen, werden sie aufgefordert, sich über einen Button einzuloggen. Vermeintlich erhöhen die Kunden der Sparkassen die Sicherheit ihrer sensiblen Kontodaten, wenn sie dem Link folgen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Sie werden auf eine Phishing-Webseite weitergeleitet. Geben sie dort ihre Daten ein, können Betrüger diese Daten für ihre kriminellen Zwecke nutzen.
Folge können u.a. betrügerische Telefonanrufe durch einen vermeintlichen Sparkassen-Mitarbeiter sein. Dabei sollen die Opfer ein Gerät als vertrauenswürdig freigeben, um eine von den Kriminellen initiierte Überweisung freizugeben, warnt die Sparkassen-Finanzgruppe. Solche Überweisungsaufträge sollten keinesfalls freigegeben werden. Wurden bereits Daten auf einer Phishing-Webseite eingegeben, sollten die Kunden umgehend die Sperrung ihres Online-Bankings veranlassen.
Ebenso sind auch betrügerische SMS im Umlauf, die vermeintlich von der Sparkasse stammen. Das Prinzip ist ähnlich wie bei den Mails: Die Empfänger werden unter einem Vorwand dazu aufgefordert, eine Webseite zu besuchen und dort ihre sensiblen Kontodaten einzugeben. „Solche Links oder Buttons in Mails oder SMS sollten nicht angeklickt und erst recht keine sensiblen Bankdaten eingegeben werden. Banken und Sparkassen arbeiten so nicht. Dahinter stecken nur Betrugsversuche, mit denen die Kriminellen die Konten ihrer Opfer abräumen wollen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Sind die Kunden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in die Falle getappt, sollte das Konto umgehend gesperrt werden. Oft ist es dann aber schon zu spät und die Betrüger haben bereits zugeschlagen. „Für die Opfer ist das natürlich ein Schock. Die gute Nachricht ist aber, dass in vielen Fällen die Bank oder Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat und die Bank ihm das nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.
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