Kunden der Commerzbank sind wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen geraten. Derzeit sind nach Angaben der Verbraucherzentrale betrügerische Phishing-Mails im Umlauf, mit denen die Kontoinhaber in die Falle gelockt werden sollen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, denn die Mail wirkt täuschend echt.
Die Empfänger werden in der Mail aufgefordert, die photoTAN zu verlängern, da diese angeblich ausläuft. Dabei werden die Kunden zusätzlich zeitlich unter Druck gesetzt: Die Verlängerung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Lassen sie die Frist verstreichen, müssen sie mit Einschränkungen beim Online-Banking rechnen.
Damit das nicht geschieht, sollen die Kunden einen Button in der Mail anklicken. Dadurch werden sie auf eine ebenfalls gefälschte Webseite weitergeleitet, auf der sie ihre sensiblen Bankdaten eingeben sollen. Folgen sie dieser Aufforderung, schnappt die Falle zu und die Betrüger erhalten Zugang zu dem Konto.
„Wie immer gilt, den Button nicht anklicken und erst recht keine sensiblen Bankdaten eingeben. Banken und Sparkassen fordern ihre Kunden nicht zu einem derartigen Vorgehen auf“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Allerdings ist die Phishing-Mail gut gemacht und wirkt täuschend echt. Auffallend ist insbesondere die persönliche Ansprache mit Vor- und Nachnamen des Empfängers. Üblich sind bei Phishing-Mails häufig anonymisierte Anreden. „Die persönliche Anrede schafft natürlich mehr Vertrauen. Die Empfänger sollten aber auf weitere Warnzeichen achten“, so Rechtsanwalt Looser. Zu diesen Warnzeichen zählen bspw. ein Link bzw. Button in der Mail, die Drohung mit einer Einschränkung des Kontos oder eine auffällige Absenderadresse. Im Zweifelsfall sollte direkt bei der Bank nachgefragt werden. Dazu sollte aber nicht die in der Mail angegebene Telefonnummer genutzt werden, da Anrufer dann ggf. direkt bei den Betrügern landen.
Haben die Betrüger trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ihr Ziel erreicht und sind an die Kontodaten gelangt, muss umgehend gehandelt werden. Sobald der Betrug entdeckt wurde, muss die Bank informiert und das Konto gesperrt werden. Häufig ist es dann schon zu spät und die Kriminellen haben das Konto bereits geplündert. „Der Schock ist dann natürlich groß, doch der Kontoinhaber muss nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzenbleiben“, so Rechtsanwalt Looser. Häufig müssen die Banken für den Schaden aufkommen, denn sie sind verpflichtet, für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat. Auch dann kann die Bank noch eine Teilschuld treffen.
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