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VW Abgasskandal: Auch bei Gebrauchtwagen besteht Anspruch auf Restschadenersatz nach § 852 BGB

Im VW-Abgasskandal um Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 können immer noch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg, Stuttgart und Düsseldorf haben bereits bestätigt, dass im Dieselskandal der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos.

Auch das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 26. August 2021 diesen Anspruch auf Restschadenersatz bestätigt (Az.: 5 O 129/21). In dem Verfahren ging es um einen VW Sharan mit dem Motor EA 189, den der Kläger gebraucht gekauft hatte. „Das Bemerkenswerte an dem Urteil ist, dass mit dem LG Stade nun ein Gericht entschieden hat, dass der Anspruch auf Restschadenersatz auch bei Gebrauchtwagen besteht. In den anderen Verfahren ging es um Neuwagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach § 852 BGB soll derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines Anderen etwas erlangt hat, die ungerechtfertigte Bereicherung an den Geschädigten herausgeben. Bezogen auf den Abgasskandal müsste VW also den Käufer eines Autos mit manipulierten Abgaswerten entschädigen. Bei Neufahrzeugen liegt das auf der Hand. Bei einem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von privat oder einem Gebrauchtwagenhändler kann das jedoch anders aussehen. VW kann dann außen vor sein und auch keine ungerechtfertigte Bereicherung bei dem Weiterverkauf des Fahrzeugs erzielen.

Das stehe dem Anspruch auf Restschadenersatzanspruch jedoch nicht entgegen, machte das LG Stade deutlich. VW habe durch den Gebrauchtwagenkauf zwar keinen unmittelbaren Gewinnzufluss erhalten. Allerdings sei beim ursprünglichen Verkauf des Neuwagen die ungerechtfertigte Bereicherung erfolgt. Diese wirke beim Weiterverkauf des Fahrzeugs fort. Auch wenn der Schadenersatzanspruch gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in dem Fall schon verjährt ist, habe der Kläger daher immer noch Anspruch auf Restschadenersatz gemäß § 852 BGB, so das LG Stade.

„Die Rechtsprechung zeigt, dass Geschädigte des VW-Abgasskandals, die bislang noch keine rechtlichen Schritte unternommen haben, immer noch Schadenersatz durchsetzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.