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VW Abgasskandal - BGH entscheidet zum Software-Update beim EA 189

In den Verfahren geht es um Schadenersatzansprüche von Gebrauchtwagenkäufern, die ein vom Dieselskandal betroffenes Auto mit dem Motor EA 189 gekauft haben, nachdem die Abgasmanipulationen im September 2015 bekannt geworden waren. Die Kläger machen Ansprüche geltend, weil bei den Fahrzeugen nach der Entfernung der ursprünglichen Abschalteinrichtung mit dem Software-Update eine neue unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer Umschaltlogik implementiert worden sei. Dabei handele es sich um ein sog. Thermofenster. Dadurch würde die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeiten. Bei niedrigeren Außentemperaturen werde die Abgasrückführung reduziert bzw. abgeschaltet, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige.

Die Kläger in beiden Verfahren hatten ihre Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, einen VW Touran bzw. einen VW Tiguan, erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Mai 2016 bzw. Februar 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Bei beiden Autos wurde das Software-Update aufgespielt. In einem Verfahren macht die Klägerin zudem geltend, dass das Update negative Auswirkungen  auf Motorleistung, Verbrauch und Langlebigkeit habe.

EuGH: Abschalteinrichtungen sind unzulässig – C-693/18

Rückenwind dürften die Klagen durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 haben (Az.: C-693/18). Der EuGH stellte klar, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Das gelte auch dann, wenn die Abschalteinrichtung dazu beitrage, Verschleiß oder Verschmutzung des Motors zu verhindern. „Nach dieser Rechtsprechung sind auch die sog. Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtanwälte.

Zu einer bemerkenswerten Entscheidung bezüglich des Software-Updates ist das OLG Köln mit Urteil vom 18. Dezember 2020 gekommen (Az.: 20 U 288/19). Es entschied, dass das Software-Update nicht dazu geführt habe, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

BGH zum Thermofenster – VI ZR 433/19

Der BGH hat sich mit Beschluss vom 19. Januar 2021 zum Thermofenster bei einem Mercedes-Diesel geäußert (Az.: VI ZR 433/19). Er stellte fest, dass die Verwendung eines Thermofensters allein nicht sittenwidrig ist. Dies könne sich aber ändern, wenn weitere Umstände hinzukommen, die auf ein sittenwidriges Verhalten des Autoherstellers schließen lassen. „Sittenwidrigkeit könnte beispielsweise vorliegen, wenn dem Kraftfahrt-Bundesamt im Genehmigungsverfahren nicht alle notwendigen Informationen zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht wurden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Rückruf VW Eos nach Software-Update

Zu beachten ist auch, dass es beim VW Eos erst im September 2020 einen erneuten Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unter dem Code 23AO gab. Grund: Auch nach dem Software-Update waren die Emissionswerte zu hoch.

„Der VW-Abgasskandal kann auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 noch nicht zu den Akten gelegt werden. Auch nach dem Software-Update besteht noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.