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VW Abgasskandal EA 288 - Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Wegen eines verbauten Thermofensters wollte der Käufer eines VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 288 im Abgasskandal auf Schadenersatz klagen. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Das Landgericht Rottweil machte der Versicherungsgesellschaft mit Urteil vom 27. April 2023 jedoch einen Strich durch die Rechnung (Az.: 3 O 63/23). Da die Schadenersatzklage hinreichende Erfolgsaussichten habe, sei die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig.

Der Motor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. VW steht auf dem Standpunkt, dass es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gibt, verschiedene Gerichte sehen das jedoch anders.

In dem vorliegenden Fall wollte ein Käufer, der 2017 einen VW Tiguan mit dem Motor EA 288 erworben hatte, Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. wegen eines Thermofensters geltend machen. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung verweigerte allerdings die Deckungszusage mit dem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten.

Das sah das LG Rottweil jedoch anders. Zwar sei die Rechtsprechung bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht einheitlich. Das Oberlandesgericht Naumburg habe Schadenersatzansprüche bspw. bejaht. Daher habe eine Klage ausreichende Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten übernehmen, so das Gericht.

Die Erfolgsaussichten bei Schadenersatzklagen gegen VW sind nach der aktuellen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sogar noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der EuGH hat entschieden, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Zudem hat er mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21).

„Damit hat der EuGH die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erheblich erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius. Denn bislang sind deutsche Gerichte davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche erst dann bestehen, wenn der Autohersteller nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt hat. Rechtsanwalt Gisevius: „Der Nachweis des Vorsatzes ist häufig nur schwer möglich gewesen und ist nun nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht nötig.“ Der BGH hat bereits angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Chancen auf Schadenersatz sind damit auch bei der Verwendung des weit verbreiteten Thermofensters erheblich gestiegen.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.