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VW Abgasskandal EA 288 - Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Wegen eines verbauten Thermofensters wollte der Käufer eines VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 288 im Abgasskandal auf Schadenersatz klagen. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Das Landgericht Rottweil machte der Versicherungsgesellschaft mit Urteil vom 27. April 2023 jedoch einen Strich durch die Rechnung (Az.: 3 O 63/23). Da die Schadenersatzklage hinreichende Erfolgsaussichten habe, sei die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig.

Der Motor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. VW steht auf dem Standpunkt, dass es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gibt, verschiedene Gerichte sehen das jedoch anders.

In dem vorliegenden Fall wollte ein Käufer, der 2017 einen VW Tiguan mit dem Motor EA 288 erworben hatte, Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. wegen eines Thermofensters geltend machen. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung verweigerte allerdings die Deckungszusage mit dem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten.

Das sah das LG Rottweil jedoch anders. Zwar sei die Rechtsprechung bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht einheitlich. Das Oberlandesgericht Naumburg habe Schadenersatzansprüche bspw. bejaht. Daher habe eine Klage ausreichende Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten übernehmen, so das Gericht.

Die Erfolgsaussichten bei Schadenersatzklagen gegen VW sind nach der aktuellen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sogar noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der EuGH hat entschieden, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Zudem hat er mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21).

„Damit hat der EuGH die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erheblich erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius. Denn bislang sind deutsche Gerichte davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche erst dann bestehen, wenn der Autohersteller nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt hat. Rechtsanwalt Gisevius: „Der Nachweis des Vorsatzes ist häufig nur schwer möglich gewesen und ist nun nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht nötig.“ Der BGH hat bereits angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Chancen auf Schadenersatz sind damit auch bei der Verwendung des weit verbreiteten Thermofensters erheblich gestiegen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).