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VW Abgasskandal EA 288 - Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Wegen eines verbauten Thermofensters wollte der Käufer eines VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 288 im Abgasskandal auf Schadenersatz klagen. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Das Landgericht Rottweil machte der Versicherungsgesellschaft mit Urteil vom 27. April 2023 jedoch einen Strich durch die Rechnung (Az.: 3 O 63/23). Da die Schadenersatzklage hinreichende Erfolgsaussichten habe, sei die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig.

Der Motor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. VW steht auf dem Standpunkt, dass es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gibt, verschiedene Gerichte sehen das jedoch anders.

In dem vorliegenden Fall wollte ein Käufer, der 2017 einen VW Tiguan mit dem Motor EA 288 erworben hatte, Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. wegen eines Thermofensters geltend machen. Die Auxilia Rechtsschutzversicherung verweigerte allerdings die Deckungszusage mit dem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten.

Das sah das LG Rottweil jedoch anders. Zwar sei die Rechtsprechung bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht einheitlich. Das Oberlandesgericht Naumburg habe Schadenersatzansprüche bspw. bejaht. Daher habe eine Klage ausreichende Erfolgsaussichten und die Rechtsschutzversicherung müsse die Kosten übernehmen, so das Gericht.

Die Erfolgsaussichten bei Schadenersatzklagen gegen VW sind nach der aktuellen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sogar noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der EuGH hat entschieden, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. Zudem hat er mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21).

„Damit hat der EuGH die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erheblich erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius. Denn bislang sind deutsche Gerichte davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche erst dann bestehen, wenn der Autohersteller nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt hat. Rechtsanwalt Gisevius: „Der Nachweis des Vorsatzes ist häufig nur schwer möglich gewesen und ist nun nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht nötig.“ Der BGH hat bereits angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Chancen auf Schadenersatz sind damit auch bei der Verwendung des weit verbreiteten Thermofensters erheblich gestiegen.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).