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VW Abgasskandal EA 288 - Schadenersatz für VW Caddy

VW ist im Abgasskandal erneut bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Offenburg entschied mit Urteil vom 8. Januar 2021, dass der Kläger gegen Rückgabe seines VW Caddy 2,0 Liter TDI die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann (Az.: 2 O 168/20).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des Motors EA 189 mit dem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 seinen Anfang nahm. Er wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Wie beim Vorgängermotor besteht auch beim EA 288 der Verdacht, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Verschiedene Gerichte haben VW deshalb bereits zu Schadenersatz verurteilt. Auch das Landgericht Offenburg ist nun zu der Auffassung gekommen, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

In dem VW Caddy sei eine Zykluserkennung verbaut. Diese Funktion erkenne, ob sich das Fahrzeug im Testmodus befindet. Ist dies der Fall, werde der Emissionsausstoß reduziert, so das LG Offenburg. Unwesentlich sei, ob die zulässigen Grenzwerte beim Abgasausstoß auch ohne diese Funktion eingehalten würden. Auch dann sei eine Verbesserung der Emissionswerte im Testmodus nicht zulässig und der Kunde werde über die Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht. Es sei ein Unterschied, ob Grenzwerte deutlich unterschritten oder so gerade eingehalten werden, führte das Gericht aus.

Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verändern und im realen Fahrbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen, unzulässig sind. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor plötzlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, zulässig.

„Nach der Rechtsprechung des EuGH sind damit auch die bei Dieselfahrzeugen vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen. Die Chancen auf Schadensersatz für geschädigte Autofahrer sind nach dem EuGH-Urteil noch weiter gestiegen. Das gilt sowohl für Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 als auch für Modelle mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor, der bei verschiedenen Audi-Modellen, beim VW Touareg oder den Porsche-SUVs Cayenne und Macan zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.