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VW Abgasskandal EA 288 - Vorsicht vor verstecktem Update in der Werkstatt

Bei einem sogenannten Werkstattupdate sollten VW-Besitzer – auch Skoda, Seat und Audi – in diesen Tagen sehr aufmerksam sein. Es steht zu befürchten, dass Werkstattaufenthalte genutzt werden, um bei Modellen mit EA288-Dieselmotoren neben der Service-Maßnahme ein weiteres Update  ohne Wissen des Kunden aufzuspielen – dabei geht es dann um Fehler im SCR-system bei der Abgasreinigung. Dazu hat VW die Werkstattaktion 23CY gestartet. Dabei werden die Kunden von ihrem Händler aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Grundsätzlich ist der Austausch der Software kein Problem – allerdings wird „hintenrum“ doch wieder ein Schuh daraus. Rechtsanwalt Gisevius: „Uns liegen mehrere bestätigte Hinweise vor, nach denen in Werkstätten der Volkswagen AG das Update aufgespielt wird, ohne dass die Eigentümer der Autos darüber informiert werden!“ 

Nach den Updates halten die Autos offensichtlich die Emissionswerte ein, weil die Software den NOX-Ausstoß verringern dürfte. Die Umwelt freut sich! Alles gut also?

„Leider nicht,“ warnt Rechtsanwalt Gisevius, der schon EA288-Verfahren vor den Landgerichten München und Heilbronn gewinnen konnte. „Wir wissen nicht, was die Updates anrichten, zumindest ist zu befürchten, dass PKW mit neuer Software nicht mehr zu verpflichtenden Rückrufaktionen des Kraftfahrtbundesamtes vorgeladen werden. Damit geben potenzielle Kläger ein wichtiges Klageargument aus der Hand!“ Das OLG Köln hat VW am 19.02.2021 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt empfiehlt bei anstehenden Werkstattaufenthalten schriftlich zu vereinbaren, dass keine Updates am Emissionssystemen des Fahrzeugs vorgenommen werden dürfen. „Da es sich nicht um einen durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf handelt, besteht keine Verpflichtung ihm nachzukommen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die juristische Relevanz der Updates ist indes nicht wirklich entscheidend. Gisevius. „Es gibt zahlreiche Urteile die feststellen, dass Updates den Schaden nicht beseitigen. Trotzdem sollten EA288-Besitzer das Argument des Rückrufes nicht freiwillig aus der Hand geben, denn für viele Richter ist ein verpflichtender Rückruf immer noch ein entscheidendes Indiz für eine unzulässige Abschalteinrichtung und einen Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.