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VW Abgasskandal – Einzelklage führt schneller zum Ziel als Musterklage

Am 1. November tritt in Deutschland mit der sog. Musterfeststellungsklage ein neues Gesetz in Kraft. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, in einer Art Sammelklage ihr Recht durchzusetzen.

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will in Kooperation mit dem ADAC eine solche Musterfeststellungsklage gegen VW einreichen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW durch die Verwendung einer Manipulationssoftware die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Die Klage umfasst Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motortyp EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter) bei denen eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt und ein amtlicher Rückruf angeordnet wurde. Verbraucher können sich der Musterklage anschließen und tragen dabei kein Prozesskostenrisiko.

 

Das klingt zunächst gut, dennoch bietet die Musterfeststellungsklage eine Reihe an Nachteilen. Zunächst umfasst die Klage nur Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Es geht also nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit größeren Motoren. Zudem ist die Musterfeststellungsklage nicht mit einer Sammelklage in den USA vergleichbar. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der individuelle Schadensersatzanspruch muss aber immer noch in einer Einzelklage geltend gemacht werden. „Das bedeutet, dass mehrere Jahre ins Land ziehen können, bis der der Verbraucher tatsächlich entschädigt wird – ein verbraucherfreundliches Urteil vorausgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Vor 2020 ist nicht mit einem Urteil im Musterverfahren zu rechen. Dann haben beide Parteien immer noch die Möglichkeit, Berufung zum Bundesgerichtshof einzulegen. Bis zu einer BGH-Entscheidung können nochmal zwei Jahre vergehen und dann müsste in einer Individualklage immer noch über die Höhe des Schadensersatzes entschieden werden.

 

Da das Instrument der Musterfeststellungsklage neu ist, lässt sich zu den Erfolgschancen nur schwer etwas sagen. Klar ist aber auch, dass eine Entscheidung zu Gunsten von VW für alle am Musterverfahren beteiligten Verbraucher bindend ist. Sie könnten dann keine Ansprüche mehr gegen VW geltend machen. „Die Musterklage ist daher in erster Linie interessant für Verbraucher, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen“, so Rechtsanwalt Seifert. Für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung ist hingegen in der Regel die Einzelklage erfolgversprechender und führt auch schneller zum Ziel.

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In der Regel muss die Rechtsschutzversicherung bei Klagen gegen VW im Abgasskandal eintreten. Allerdings müssen die Ansprüche in Kürze geltend gemacht werden, da Forderungen gegen VW am 31.12.2018 verjähren.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).