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VW Abgasskandal – Einzelklage führt schneller zum Ziel als Musterklage

Am 1. November tritt in Deutschland mit der sog. Musterfeststellungsklage ein neues Gesetz in Kraft. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, in einer Art Sammelklage ihr Recht durchzusetzen.

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will in Kooperation mit dem ADAC eine solche Musterfeststellungsklage gegen VW einreichen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW durch die Verwendung einer Manipulationssoftware die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Die Klage umfasst Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motortyp EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter) bei denen eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt und ein amtlicher Rückruf angeordnet wurde. Verbraucher können sich der Musterklage anschließen und tragen dabei kein Prozesskostenrisiko.

 

Das klingt zunächst gut, dennoch bietet die Musterfeststellungsklage eine Reihe an Nachteilen. Zunächst umfasst die Klage nur Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Es geht also nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit größeren Motoren. Zudem ist die Musterfeststellungsklage nicht mit einer Sammelklage in den USA vergleichbar. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der individuelle Schadensersatzanspruch muss aber immer noch in einer Einzelklage geltend gemacht werden. „Das bedeutet, dass mehrere Jahre ins Land ziehen können, bis der der Verbraucher tatsächlich entschädigt wird – ein verbraucherfreundliches Urteil vorausgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Vor 2020 ist nicht mit einem Urteil im Musterverfahren zu rechen. Dann haben beide Parteien immer noch die Möglichkeit, Berufung zum Bundesgerichtshof einzulegen. Bis zu einer BGH-Entscheidung können nochmal zwei Jahre vergehen und dann müsste in einer Individualklage immer noch über die Höhe des Schadensersatzes entschieden werden.

 

Da das Instrument der Musterfeststellungsklage neu ist, lässt sich zu den Erfolgschancen nur schwer etwas sagen. Klar ist aber auch, dass eine Entscheidung zu Gunsten von VW für alle am Musterverfahren beteiligten Verbraucher bindend ist. Sie könnten dann keine Ansprüche mehr gegen VW geltend machen. „Die Musterklage ist daher in erster Linie interessant für Verbraucher, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen“, so Rechtsanwalt Seifert. Für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung ist hingegen in der Regel die Einzelklage erfolgversprechender und führt auch schneller zum Ziel.

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In der Regel muss die Rechtsschutzversicherung bei Klagen gegen VW im Abgasskandal eintreten. Allerdings müssen die Ansprüche in Kürze geltend gemacht werden, da Forderungen gegen VW am 31.12.2018 verjähren.

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.