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VW Abgasskandal - Erfolgreiche Schadenersatzklagen beim EA 288

Im Abgasskandal haben Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 keine Aussicht auf Erfolg – das will zumindest VW glauben machen. Dazu hat der Autobauer eigens eine Webseite eingerichtet und entsprechende Anzeigen geschaltet. Für Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hört sich das allerdings eher nach dem sprichwörtlichen Pfeifen im dunklen Wald an.

„Der Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 hat offenbar seine Spuren bei Volkswagen hinterlassen. Eine erneute Klagewelle bei Autos mit dem Nachfolgemotor EA 288 soll anscheinend unbedingt vermieden werden. Tatsächlich bestehen aber auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen, Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Er weiß, wovon er spricht. Schließlich hat er selbst für seine Mandanten Schadenersatz vor den Landgerichten München und Heilbronn bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchgesetzt. Beide Gerichte bestätigten eine unzulässige Abschalteinrichtung beim VW „Bulli“ T6 (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19).

Das sind bei weitem nicht die einzigen Urteile, bei denen die Gerichte den Käufern eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen haben. Nur einige Beispiele:

  • LG Duisburg, 30.10.2018 (Az.: 1 O 231/18) - VW Golf VII
  • LG Regensburg, 19.03.2020 (Az.: 73 O 1181/19) - VW Golf VII
  • LG Offenburg, 23.06.2020, (Az.: 3 O 38/18) - Audi A3
  • LG Düsseldorf, 17.07.2020 (Az.: 11 O 190/18) - VW Golf VII
  • LG Hagen, 11.08.2020 (Az.: 3 O 134/19) - VW T6
  • LG München, 25.08.2020 (Az.: 3 O 4218/20) - VW T6
  • LG Darmstadt, 31.08.2020 (Az.: 13 O 88/20) -  Skoda Octavia
  • LG Oldenburg, 06.10.2020 (Az.: 1 O 939/20) - Audi A3

Die Liste gibt nur einen Teil der verbraucherfreundlichen Urteile wieder und wächst weiter. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch beim EA 189 fing es langsam an, ehe die meisten Schadenersatzklagen erfolgreich waren und der BGH im Mai 2020 schließlich höchstrichterlich festgestellt hat, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen zum Schadenersatz verpflichtet ist.“

Darüber hinaus zeigen die bislang erreichten Urteile, dass sich Schadenersatzsprüche durchsetzen lassen und dies nicht der Fantasie von Verbraucheranwälten entsprungen ist. Neben den Urteilen der Landgerichte liegen zudem auch verbraucherfreundliche Hinweis und Beweisbeschlüsse verschiedener Gerichte vor, u.a. von den Oberlandesgerichten Celle und Köln.

„VW wird offenbar nervös und möchte weitere Klagen verhindern. Eine wirklich transparente Aufarbeitung des Abgasskandals sieht anders aus. Leider ist das nicht neu. Auch in den zahlreichen Verhandlungen zum EA 189-Dieselskandal hat VW bis zum Urteil des BGH versucht, die Verantwortung von sich zu weisen. Am Ende vergeblich. Daher sollten sich geschädigte Verbraucher auch jetzt nicht davon abhalten lassen, ihre Rechte durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.