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VW Abgasskandal - Erfolgreiche Schadenersatzklagen beim EA 288

Im Abgasskandal haben Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 keine Aussicht auf Erfolg – das will zumindest VW glauben machen. Dazu hat der Autobauer eigens eine Webseite eingerichtet und entsprechende Anzeigen geschaltet. Für Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hört sich das allerdings eher nach dem sprichwörtlichen Pfeifen im dunklen Wald an.

„Der Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 hat offenbar seine Spuren bei Volkswagen hinterlassen. Eine erneute Klagewelle bei Autos mit dem Nachfolgemotor EA 288 soll anscheinend unbedingt vermieden werden. Tatsächlich bestehen aber auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen, Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Er weiß, wovon er spricht. Schließlich hat er selbst für seine Mandanten Schadenersatz vor den Landgerichten München und Heilbronn bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchgesetzt. Beide Gerichte bestätigten eine unzulässige Abschalteinrichtung beim VW „Bulli“ T6 (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19).

Das sind bei weitem nicht die einzigen Urteile, bei denen die Gerichte den Käufern eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen haben. Nur einige Beispiele:

  • LG Duisburg, 30.10.2018 (Az.: 1 O 231/18) - VW Golf VII
  • LG Regensburg, 19.03.2020 (Az.: 73 O 1181/19) - VW Golf VII
  • LG Offenburg, 23.06.2020, (Az.: 3 O 38/18) - Audi A3
  • LG Düsseldorf, 17.07.2020 (Az.: 11 O 190/18) - VW Golf VII
  • LG Hagen, 11.08.2020 (Az.: 3 O 134/19) - VW T6
  • LG München, 25.08.2020 (Az.: 3 O 4218/20) - VW T6
  • LG Darmstadt, 31.08.2020 (Az.: 13 O 88/20) -  Skoda Octavia
  • LG Oldenburg, 06.10.2020 (Az.: 1 O 939/20) - Audi A3

Die Liste gibt nur einen Teil der verbraucherfreundlichen Urteile wieder und wächst weiter. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch beim EA 189 fing es langsam an, ehe die meisten Schadenersatzklagen erfolgreich waren und der BGH im Mai 2020 schließlich höchstrichterlich festgestellt hat, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen zum Schadenersatz verpflichtet ist.“

Darüber hinaus zeigen die bislang erreichten Urteile, dass sich Schadenersatzsprüche durchsetzen lassen und dies nicht der Fantasie von Verbraucheranwälten entsprungen ist. Neben den Urteilen der Landgerichte liegen zudem auch verbraucherfreundliche Hinweis und Beweisbeschlüsse verschiedener Gerichte vor, u.a. von den Oberlandesgerichten Celle und Köln.

„VW wird offenbar nervös und möchte weitere Klagen verhindern. Eine wirklich transparente Aufarbeitung des Abgasskandals sieht anders aus. Leider ist das nicht neu. Auch in den zahlreichen Verhandlungen zum EA 189-Dieselskandal hat VW bis zum Urteil des BGH versucht, die Verantwortung von sich zu weisen. Am Ende vergeblich. Daher sollten sich geschädigte Verbraucher auch jetzt nicht davon abhalten lassen, ihre Rechte durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.