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VW Abgasskandal - LG Koblenz spricht Skoda-Käuferin Schadensersatz zu

Der Abgasskandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgasmanipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motorenhersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318717).

 

Mit dem Einsatz der Manipulationssoftware im Motor EA 189 hat VW sich nicht nur selbst, sondern auch den Konzerntöchtern bzw. den Käufern der betroffenen Modelle von Audi, Seat oder Skoda geschadet. Die Verantwortung für die Abgasmanipulationen muss VW daher auch bei Fahrzeugen von Audi, Seat oder Skoda übernehmen, wie das LG Koblenz entschieden hat. Es verhandelte die Klage einer Verbraucherin, die 2011 einen Skoda gekauft hatte. Es stellte sich heraus, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen war und zurückgerufen werden musste. Die Klägerin ließ das Software-Update zwar aufspielen, klagte aber auch auf Schadensersatz, da sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.

 

Das LG Koblenz folgte der Argumentation. Mit der Verwendung der Manipulationssoftware habe VW Aufsichtsbehörden und Verbraucher getäuscht und sich sittenwidrig verhalten. Es sei davon auszugehen, dass kein Kunde ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten kaufen würde. Zumal er dann mit dem Verlust der Zulassung rechnen müsse. Doch diese Schädigung der Kunden habe VW zumindest billigend in Kauf genommen, so das LG Koblenz. Volkswagen habe den Skoda der Klägerin zwar nicht gebaut, aber den Motor mit der Manipulationssoftware hergestellt. Daher stehe VW auch in der Haftung und habe sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Die Klägerin habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das LG Koblenz.

 

VW kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen. Ob es dann aber tatsächlich zu einem Berufungsverfahren kommt, ist offen. „Ein großer Teil der Berufungsverfahren wurde bisher abgesagt, weil sich die Parteien zuvor noch außergerichtlich geeinigt haben. Hinter diesem Vorgehen darf durchaus die Taktik von VW vermutet werden, verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zahlreiche Landgerichte haben aber so wie das LG Koblenz entschieden, dass VW sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung schadensersatzpflichtig gemacht. „Dementsprechend gut stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Allerdings müssen sie noch dieses Jahr geltend gemacht werden, da die Ansprüche am Jahresende verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.