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VW Abgasskandal Motor EA 288 - BGH hält Schadenersatz für möglich

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Beim Dieselmotor des Typs EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird der Motor des Typs EA 288 in Modellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor können Schadenersatzansprüche bestehen, wie das Urteil des BGH zeigt.

Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war der Käufer eines VW Golf 1,6 TDI. Im dem Fahrzeug kommt der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Klage scheiterte jedoch in den ersten beiden Instanzen am Landgericht und Oberlandesgericht München.

Im Revisionsverfahren am BGH hatte der Kläger jedoch Erfolg. Der Senat bestätigte zwar die Auffassung des OLG München, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 könne aber ein Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens bestehen. „Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Fahrzeugherstellers und nicht erst bei Vorsatz bestehen. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag aber nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der laut BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug kann der Kläger behalten und muss es nicht zurückgeben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Entscheidung des OLG München in dem vorliegenden Fall war allerdings schon im Mai 2022 ergangen und damit vor der wegweisenden Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023. Dieser Rechtsprechung blieb sich der BGH mit dem aktuellen Urteil treu. Dabei stellte er heraus, dass die entsprechenden Regelungen der EG-FGV (europäische Fahrzeuggenehmigungsverordnung) Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB seien, um die Interessen des Fahrzeugkäufers zu schützen. „In der Praxis bedeutet dies, dass sich die Autohersteller schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteirichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit zumindest fahrlässig bestätigt haben, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

So hält der BGH es auch in dem vorliegenden Fall für möglich, dass der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben kann. Daher hob er das Urteil des OLG München auf. Das Oberlandesgericht muss nun unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung vom 26. Juni 2023 erneut entscheiden, ob der Käufer des VW Golf mit dem Motor EA 288 einen Schadenersatzanspruch hat.

Rechtsanwalt Gisevius: „Die Hürden für Schadenersatzansprüche sind durch die Rechtsprechung des BGH enorm gesenkt worden. Davon können viele Autokäufer profitieren. Auch bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung lassen sich Schadenersatzansprüche nun besser durchsetzen.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Audi-Fahrer sollten auf erhöhten Ölverbrauch oder blauen Rauch aus dem Auspuff achten – das können Vorboten für einen kapitalen Motorschaden sein. Ursächlich dafür sind häufig die Ölabstreifringe oder Kolbenringe. Besonders ältere Audi-Modelle mit 1,8- oder 2,0-Liter TFSI-Motoren der Baujahre 2008 bis 2015 können von dem Problem des übermäßigen Ölverbrauchs und einem folgenden Motorschaden betroffen sein.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.