Rückrufservice

VW Abgasskandal Motor EA 288 - BGH hält Schadenersatz für möglich

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Beim Dieselmotor des Typs EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird der Motor des Typs EA 288 in Modellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor können Schadenersatzansprüche bestehen, wie das Urteil des BGH zeigt.

Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war der Käufer eines VW Golf 1,6 TDI. Im dem Fahrzeug kommt der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Klage scheiterte jedoch in den ersten beiden Instanzen am Landgericht und Oberlandesgericht München.

Im Revisionsverfahren am BGH hatte der Kläger jedoch Erfolg. Der Senat bestätigte zwar die Auffassung des OLG München, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 könne aber ein Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens bestehen. „Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Fahrzeugherstellers und nicht erst bei Vorsatz bestehen. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag aber nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der laut BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug kann der Kläger behalten und muss es nicht zurückgeben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Entscheidung des OLG München in dem vorliegenden Fall war allerdings schon im Mai 2022 ergangen und damit vor der wegweisenden Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023. Dieser Rechtsprechung blieb sich der BGH mit dem aktuellen Urteil treu. Dabei stellte er heraus, dass die entsprechenden Regelungen der EG-FGV (europäische Fahrzeuggenehmigungsverordnung) Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB seien, um die Interessen des Fahrzeugkäufers zu schützen. „In der Praxis bedeutet dies, dass sich die Autohersteller schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteirichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit zumindest fahrlässig bestätigt haben, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

So hält der BGH es auch in dem vorliegenden Fall für möglich, dass der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben kann. Daher hob er das Urteil des OLG München auf. Das Oberlandesgericht muss nun unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung vom 26. Juni 2023 erneut entscheiden, ob der Käufer des VW Golf mit dem Motor EA 288 einen Schadenersatzanspruch hat.

Rechtsanwalt Gisevius: „Die Hürden für Schadenersatzansprüche sind durch die Rechtsprechung des BGH enorm gesenkt worden. Davon können viele Autokäufer profitieren. Auch bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung lassen sich Schadenersatzansprüche nun besser durchsetzen.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive

Abgas-Skandal, Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es zu Streitigkeiten zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber kommen. Auslöser ist häufig, dass der Leasinggeber Nachforderungen stellt, weil das Fahrzeug vermeintlich übermäßig abgenutzt oder beschädigt sei. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2025 (Az. 6 U 84/24) wichtige Leitlinien zur Bestimmung des Minderwerts bei Kilometerleasingverträgen entwickelt und deutlich gemacht, dass Leasingnehmer nur für solche Schäden haften, die über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen.

Wegen Brandgefahr werden Modelle des  Cupra Born zurückgerufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, sind Cupra Born aus dem Produktionszeitraum Februar 2022 bis April 2024 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code 93S4 durchgeführt.

Rückruf für über 100.000 Hyundai Kona Elektro unter dem Code 61D004: Grund ist erhöhte Brandgefahr aufgrund eines Softwarefehlers im Batteriemanagementsystem der Hochvolt-Batterie, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 17. März 2026 veröffentlicht hat.

VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann. 

Es ist ein wiederkehrendes Szenario: Lkw geraten in Brand und stehen auf der Straße in Flammen. Auch wenn es nicht zu Personenschäden kommt, ist der Sachschaden in der Regel aber enorm. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat reagiert und Ende 2025 einen Rückruf für Modelle des MAN TGX bzw. TGS der Baujahre Oktober 2016 bis Dezember 2019 wegen Brandgefahr angeordnet.