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VW Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung nach Software-Update

Es ist eigentlich nicht zu glauben: Auch nach dem Software-Update sollen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung verwenden. Das geht zumindest aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2019 hervor (Az.: 7 O 166/18).

Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um ein sog. Thermofenster. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge in einer Höhe von über 1000 Metern unterwegs sind. VW argumentiert, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei. Damit kam der Autobauer beim LG Düsseldorf nicht durch. Abschalteinrichtungen seien nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Davon könne kaum die Rede sein, wenn die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird. Solche Temperaturen seien in Deutschland durchaus üblich. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Düsseldorf. Volkswagen müsse daher den VW Tiguan des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das  LG Düsseldorf mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.

Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update freigeben hat, sei unwesentlich, so das LG Düsseldorf weiter.  Es sei Aufgabe der Gerichte zu beurteilen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und das sei hier nicht der Fall.

„Mit dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Nun zeigt sich, dass offenbar nur eine unzulässige Abschalteinrichtung gegen eine andere ausgetauscht wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt auch noch grünes Licht gegeben hat. Die Verbraucher wurden zum zweiten Mal über die Abgaswerte ihres Fahrzeugs getäuscht. Wenn in ihren Fahrzeugen trotz des Software-Updates noch eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden, droht den Fahrzeugen auch wieder der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind. Der Mangel lässt sich natürlich nicht dadurch beseitigen, dass eine illegale Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt wird. Das heißt, dass alle betroffenen Fahrzeughalter, die das Software-Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen können. „Zudem sind jetzt auch Kunden betroffen, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Software-Updates gekauft haben. Sie haben darauf vertraut, dass das Auto durch das Update den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sehen sich jetzt getäuscht. Auch sie können jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

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Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.