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VW Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung nach Software-Update

Es ist eigentlich nicht zu glauben: Auch nach dem Software-Update sollen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung verwenden. Das geht zumindest aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2019 hervor (Az.: 7 O 166/18).

Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um ein sog. Thermofenster. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge in einer Höhe von über 1000 Metern unterwegs sind. VW argumentiert, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei. Damit kam der Autobauer beim LG Düsseldorf nicht durch. Abschalteinrichtungen seien nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Davon könne kaum die Rede sein, wenn die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird. Solche Temperaturen seien in Deutschland durchaus üblich. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Düsseldorf. Volkswagen müsse daher den VW Tiguan des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das  LG Düsseldorf mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.

Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update freigeben hat, sei unwesentlich, so das LG Düsseldorf weiter.  Es sei Aufgabe der Gerichte zu beurteilen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und das sei hier nicht der Fall.

„Mit dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Nun zeigt sich, dass offenbar nur eine unzulässige Abschalteinrichtung gegen eine andere ausgetauscht wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt auch noch grünes Licht gegeben hat. Die Verbraucher wurden zum zweiten Mal über die Abgaswerte ihres Fahrzeugs getäuscht. Wenn in ihren Fahrzeugen trotz des Software-Updates noch eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden, droht den Fahrzeugen auch wieder der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind. Der Mangel lässt sich natürlich nicht dadurch beseitigen, dass eine illegale Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt wird. Das heißt, dass alle betroffenen Fahrzeughalter, die das Software-Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen können. „Zudem sind jetzt auch Kunden betroffen, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Software-Updates gekauft haben. Sie haben darauf vertraut, dass das Auto durch das Update den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sehen sich jetzt getäuscht. Auch sie können jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).