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VW Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung nach Software-Update

Es ist eigentlich nicht zu glauben: Auch nach dem Software-Update sollen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung verwenden. Das geht zumindest aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2019 hervor (Az.: 7 O 166/18).

Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um ein sog. Thermofenster. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge in einer Höhe von über 1000 Metern unterwegs sind. VW argumentiert, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei. Damit kam der Autobauer beim LG Düsseldorf nicht durch. Abschalteinrichtungen seien nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Davon könne kaum die Rede sein, wenn die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird. Solche Temperaturen seien in Deutschland durchaus üblich. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Düsseldorf. Volkswagen müsse daher den VW Tiguan des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das  LG Düsseldorf mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.

Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update freigeben hat, sei unwesentlich, so das LG Düsseldorf weiter.  Es sei Aufgabe der Gerichte zu beurteilen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und das sei hier nicht der Fall.

„Mit dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Nun zeigt sich, dass offenbar nur eine unzulässige Abschalteinrichtung gegen eine andere ausgetauscht wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt auch noch grünes Licht gegeben hat. Die Verbraucher wurden zum zweiten Mal über die Abgaswerte ihres Fahrzeugs getäuscht. Wenn in ihren Fahrzeugen trotz des Software-Updates noch eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden, droht den Fahrzeugen auch wieder der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind. Der Mangel lässt sich natürlich nicht dadurch beseitigen, dass eine illegale Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt wird. Das heißt, dass alle betroffenen Fahrzeughalter, die das Software-Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen können. „Zudem sind jetzt auch Kunden betroffen, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Software-Updates gekauft haben. Sie haben darauf vertraut, dass das Auto durch das Update den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sehen sich jetzt getäuscht. Auch sie können jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.