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VW Abgasskandal Urteil OVG Schleswig - Unzulässige Abschalteinrichtungen nach Software-Update

Neues Kapitel im VW-Abgasskandal: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 25. September 2025 entschieden, dass das Software-Update bei einem VW Golf, das in Folge des Dieselskandals aufgespielt wurde, unzulässige Abschalteinrichtungen enthält (Az. 4 LB 36/23). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müsse VW daher auffordern, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen, damit die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden und die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf die betroffenen Fahrzeughalter könnte also ein Rückruf zukommen.

Konkret ging es in dem Verfahren um einen VW Golf Plus TDI 2,0 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Das ist der Motor, der durch den Dieselskandal bekannt wurde, weil VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hatte, um die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. „Das Urteil des OVG Schleswig dürfte aber noch viele weitere Modelle betreffen. Denn der Motor des Typs EA 189 kam nicht nur bei VW-Modellen, sondern auch bei Dieselfahrzeugen der VW-Töchter Audi, Seat und Skoda zum Einsatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nachdem der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, musste bei Millionen Fahrzeugen die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Der Haken: Mit dem Update wurden erneut unzulässige Abschalteinrichtungen aufgespielt – zumindest beim VW Golf, wie das Urteil des OVG Schleswig zeigt. Das KBA hätte für das Software-Update demnach keine Freigabe erteilen dürfen und muss VW nun auffordern, die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen, so das Gericht.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte bereits mit Urteil vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) deutlich gemacht, dass das Software-Update beim VW Golf unzulässige Abschalteinrichtungen enthält und die Freigabe des KBA aufgehoben. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das OVG Schleswig hat die Entscheidung nun bestätigt.

Das Gericht führte aus, dass ein Thermofenster, durch das die Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unter 10 Grad reduziert wird, nach europäischem Recht eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Gleiches gelte für die Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigem Umgebungsdruck oberhalb von 1.000 Höhenmetern. Nach der Rechtsprechung des EuGH könne sich VW auch nicht auf eine Ausnahme aus Motorschutzgründen berufen. Denn weite Teile des Gebietes der EU wiesen monatliche  Durchschnittstemperaturen unter 10 Grad auf oder lägen oberhalb von 1.000 Höhenmetern, so das OVG.

Bemerkenswert ist, dass das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat. VW und das KBA können allerdings noch Rechtsbeschwerde einlegen. Die DUH weist darauf hin, dass noch 118 weitere Klagen gegen Freigabebescheide des KBA anhängig sind.

„Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen haben. Auf VW und ebenso auf die Töchter Audi, Seat und Skoda könnte nun erneut ein umfassender Rückruf zukommen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Fahrzeughalter können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens besteht. Der EuGH hat zudem mit Urteil vom 1. August 2025 deutlich gemacht, dass die Höhe des Schadensersatzes immer angemessen sein muss, so dass es sich auch bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung noch lohnen kann, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.