Neues Kapitel im VW-Abgasskandal: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 25. September 2025 entschieden, dass das Software-Update bei einem VW Golf, das in Folge des Dieselskandals aufgespielt wurde, unzulässige Abschalteinrichtungen enthält (Az. 4 LB 36/23). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müsse VW daher auffordern, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen, damit die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden und die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf die betroffenen Fahrzeughalter könnte also ein Rückruf zukommen.
Konkret ging es in dem Verfahren um einen VW Golf Plus TDI 2,0 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Das ist der Motor, der durch den Dieselskandal bekannt wurde, weil VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hatte, um die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. „Das Urteil des OVG Schleswig dürfte aber noch viele weitere Modelle betreffen. Denn der Motor des Typs EA 189 kam nicht nur bei VW-Modellen, sondern auch bei Dieselfahrzeugen der VW-Töchter Audi, Seat und Skoda zum Einsatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Nachdem der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, musste bei Millionen Fahrzeugen die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Der Haken: Mit dem Update wurden erneut unzulässige Abschalteinrichtungen aufgespielt – zumindest beim VW Golf, wie das Urteil des OVG Schleswig zeigt. Das KBA hätte für das Software-Update demnach keine Freigabe erteilen dürfen und muss VW nun auffordern, die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen, so das Gericht.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte bereits mit Urteil vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) deutlich gemacht, dass das Software-Update beim VW Golf unzulässige Abschalteinrichtungen enthält und die Freigabe des KBA aufgehoben. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das OVG Schleswig hat die Entscheidung nun bestätigt.
Das Gericht führte aus, dass ein Thermofenster, durch das die Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unter 10 Grad reduziert wird, nach europäischem Recht eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Gleiches gelte für die Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigem Umgebungsdruck oberhalb von 1.000 Höhenmetern. Nach der Rechtsprechung des EuGH könne sich VW auch nicht auf eine Ausnahme aus Motorschutzgründen berufen. Denn weite Teile des Gebietes der EU wiesen monatliche Durchschnittstemperaturen unter 10 Grad auf oder lägen oberhalb von 1.000 Höhenmetern, so das OVG.
Bemerkenswert ist, dass das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat. VW und das KBA können allerdings noch Rechtsbeschwerde einlegen. Die DUH weist darauf hin, dass noch 118 weitere Klagen gegen Freigabebescheide des KBA anhängig sind.
„Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen haben. Auf VW und ebenso auf die Töchter Audi, Seat und Skoda könnte nun erneut ein umfassender Rückruf zukommen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Fahrzeughalter können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens besteht. Der EuGH hat zudem mit Urteil vom 1. August 2025 deutlich gemacht, dass die Höhe des Schadensersatzes immer angemessen sein muss, so dass es sich auch bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung noch lohnen kann, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Abgas-Skandal, Automotive
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