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VW Aktie bricht nach Abgasskandal ein – Schadensersatzansprüche der Aktionäre

28.09.2015

Seitdem am Sonntag, 20. September 2015, bekannt wurde, dass VW die Abgaswerte seiner Diesel-Fahrzeuge in den USA manipuliert hat und Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen, befindet sich die VW-Aktie im freien Fall. Am ersten Handelstag brach der Kurs der Aktie um mehr als 18 Prozent ein.

 

Volkswagen räumte inzwischen nicht nur die Manipulationen in den USA ein. Der Konzern gab am Dienstag, 22. September, zu, die Software mit deren Hilfe die Abgaswerte manipuliert wurden, weltweit in rund 11 Millionen Fahrzeugen verbaut zu haben. Außerdem gab Volkswagen eine Gewinnwarnung heraus. In der Folge stürzte der Kurs der VW-Aktie erneut ab.

 

Der Abgasmanipulations-Skandal wurde von der US-Umweltbehörde EPA aufgedeckt. Die Behörde hatte festgestellt, dass VW die Schadstoffwerte seiner Diesel-Fahrzeuge mittels einer manipulierten Software „geschönt“ hatte. Volkswagen muss alleine in den USA mit Strafzahlungen von bis zu 18 Milliarden Euro rechnen. Mögliche Rückrufaktionen oder Sammelklagen sind in dieser Summe noch gar nicht eingerechnet.

 

Verschärfte Nachprüfungen der Abgaswerte kommen auf VW auch in anderen Staaten zu. Neben Deutschland haben auch Frankreich, die Schweiz oder Südkorea Kontrollen angekündigt, berichtet „Spiegel online“. „Wie hoch der finanzielle Schaden tatsächlich ausfallen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Vom Imageschaden ganz zu schweigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Der Skandal trifft auch die Aktionäre. Ob und wann sich der Kurs der VW-Aktie wieder erholt, lässt sich nach den derzeitigen dramatischen Verlusten nur schwer prognostizieren. „Die Aktionäre müssen aber nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn VW habe offensichtlich wichtige Informationen zurückgehalten und damit vermutlich gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Damit hätte sich Volkswagen schadensersatzpflichtig gemacht. Als Folge könnten nicht nur in den USA Klagen auf den Konzern zukommen. „Ähnlich wie die Sammelklagen in den USA gibt es in Deutschland die Möglichkeit des Kapitalanleger-Musterverfahrens. Mit einem geringen Kostenrisiko können dabei die Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

 

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