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VW-Bank: Rückgabe des Autos und finanzielle Vorteile durch Widerruf des Kredits

27.04.2017

Durch den Abgasskandal hat der VW-Konzern schon jede Menge Probleme am Hals. Jetzt könnte noch weiterer Ärger dazukommen. Laut Stiftung Warentest können eine ganze Reihe von Kreditiverträgen mit der VW-Bank widerrufen werden, weil die Verbraucherinformationen fehlerhaft sind. Betroffen sind Kreditverträge, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. „Durch einen erfolgreichen Widerruf können die Verbraucher jede Menge Geld sparen und nebenbei öffnet sich so auch noch eine Hintertür, um ein von den Abgasmanipulationen betroffenes Fahrzeug wieder loszuwerden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Wer sich seit dem 11. Juni 2010 einen neuen VW, Audi, Skoda oder Seat angeschafft und zur Finanzierung einen Kreditvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen hat, sollte sich den Vertrag noch einmal ganz genau ansehen. Denn nach einer Gesetzesänderung müssen Banken gegenüber ihren Kunden bei Verbraucherkrediten verschiedene Pflichtangaben machen. An diese Pflichtangaben ist der Beginn der Widerrufsfrist gekoppelt. Heißt: Sind der Bank dabei Fehler unterlaufen, wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Kreditvertrag kann auch heute noch widerrufen werden. „Fehler in Darlehensverträgen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, sind nichts Neues und führen zu Widerrufen. Vorwiegend geht es dabei um Immobiliendarlehen. Aber sie lassen sich natürlich auch in anderen Verbraucherdarlehen wie Krediten zur Autofinanzierung finden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Derzeit wird vor dem Landgericht Berlin die Klage eines Autofahrers gegen VW verhandelt. Die Tendenz ist schon erkennbar. Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, kann der Kreditvertrag widerrufen werden. „Die Konsequenz aus dem erfolgreichen Widerruf ist, dass der Verbraucher das Auto zurückgibt und seine gezahlten Raten zurückerhält. Sie müssen sich dann einen gewissen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Noch interessanter wird es, wenn der Kreditvertrag erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Dann könnten die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf das Auto komplett kostenlos genutzt haben und müssen keinen Nutzungsersatz zahlen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Hintergrund ist eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung, die am 13. Juni 2014 in Kraft trat.

 

Laut Stiftung Warentest hat die Richterin am Landgericht Berlin schon klar zu erkennen gegeben, dass dann kein Anspruch auf einen Nutzungswertersatz besteht, wenn die Belehrung nicht korrekt ist.

 

Rechtsanwalt Seifert: „Für Verbraucher ist es schwer zu erkennen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Es kann sich aber lohnen, den Kreditvertrag mit der VW-Bank und auch anderen Geldinstituten prüfen zu lassen.“

 

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