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VW Bulli T5 im Abgasskandal - LG Wuppertal spricht Schadensersatz zu

Für den VW „Bulli“ T5 mit dem Dieselmotor EA 189 gab es im Abgasskandal zwar zunächst keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Anspruch auf Schadenersatz habe eine T5-Käuferin dennoch, entschied das Landgericht Wuppertal. Mit Urteil vom 17. September 2020 entschied es, dass die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 6 O 46/20).

Die Klägerin hatte im Juni 2014 einen VW T5 Transporter 2,0 TDI als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Motor des Typs EA 189 verbaut. Anders als für die anderen Diesel-Fahrzeuge des VW-Konzerns mit diesem Motor gab es für den T5 nach Bekanntwerden des Abgasskandals keinen Rückruf durch das KBA. Die Klägerin machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg.

VW räumte zwar ein, dass in dem T5 der Motor des Typs EA 189 verbaut sei, allerdings gebe es hier keine Umschaltlogik zwischen Prüfstand und Straßenverkehr. Die Abgaswerte würden nicht manipuliert. Daher habe es für den T5 der Klägerin auch keinen Rückruf durch das KBA gegeben.

Mit dieser Argumentation kam VW beim Landgericht Wuppertal nicht durch. VW habe nicht konkret dargelegt, durch welche Maßnahmen die grundsätzlich beim Motor EA 189 vorhandene Prüfstanderkennungs-Software beim T5 deaktiviert wurde bzw. inwiefern sie sich von der in anderen Pkw mit dem Motor EA 189 verwendeten Software unterscheide. Eine pauschale Behauptung, dass das Emissionskontrollsystem auf dem Prüfstand und im realen Straßenverkehr mit der gleichen Wirksamkeit arbeite, sei nicht ausreichend, so das Gericht. Die Klägerin habe daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz.

Das Landgericht Wuppertal folgte der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19), wonach sich VW durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Die Klägerin habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der VW Bulli spielte im Abgasskandal immer eine gewisse Sonderrolle. Mittlerweile zeigt sich, dass sich auch hier Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen. Das gilt sowohl für den T5 als auch für den T6“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Gisevius hat beim VW T6 mit dem Nachfolgemotor EA 288 bereits Schadenersatzansprüche vor den Landgerichten München und Heilbronn wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19).

Unter https://www.oeltod-anwalt.de/ hat Rechtsanwalt Gisevius wichtige Informationen zu Schadensersatzansprüchen beim T5 und T6 zusammengefasst.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.