Rückrufservice

VW Bulli T5 im Abgasskandal - LG Wuppertal spricht Schadensersatz zu

22.10.2020

Für den VW „Bulli“ T5 mit dem Dieselmotor EA 189 gab es im Abgasskandal zwar zunächst keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Anspruch auf Schadenersatz habe eine T5-Käuferin dennoch, entschied das Landgericht Wuppertal. Mit Urteil vom 17. September 2020 entschied es, dass die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 6 O 46/20).

Die Klägerin hatte im Juni 2014 einen VW T5 Transporter 2,0 TDI als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Motor des Typs EA 189 verbaut. Anders als für die anderen Diesel-Fahrzeuge des VW-Konzerns mit diesem Motor gab es für den T5 nach Bekanntwerden des Abgasskandals keinen Rückruf durch das KBA. Die Klägerin machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg.

VW räumte zwar ein, dass in dem T5 der Motor des Typs EA 189 verbaut sei, allerdings gebe es hier keine Umschaltlogik zwischen Prüfstand und Straßenverkehr. Die Abgaswerte würden nicht manipuliert. Daher habe es für den T5 der Klägerin auch keinen Rückruf durch das KBA gegeben.

Mit dieser Argumentation kam VW beim Landgericht Wuppertal nicht durch. VW habe nicht konkret dargelegt, durch welche Maßnahmen die grundsätzlich beim Motor EA 189 vorhandene Prüfstanderkennungs-Software beim T5 deaktiviert wurde bzw. inwiefern sie sich von der in anderen Pkw mit dem Motor EA 189 verwendeten Software unterscheide. Eine pauschale Behauptung, dass das Emissionskontrollsystem auf dem Prüfstand und im realen Straßenverkehr mit der gleichen Wirksamkeit arbeite, sei nicht ausreichend, so das Gericht. Die Klägerin habe daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz.

Das Landgericht Wuppertal folgte der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19), wonach sich VW durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Die Klägerin habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der VW Bulli spielte im Abgasskandal immer eine gewisse Sonderrolle. Mittlerweile zeigt sich, dass sich auch hier Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen. Das gilt sowohl für den T5 als auch für den T6“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Gisevius hat beim VW T6 mit dem Nachfolgemotor EA 288 bereits Schadenersatzansprüche vor den Landgerichten München und Heilbronn wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19).

Unter https://www.oeltod-anwalt.de/ hat Rechtsanwalt Gisevius wichtige Informationen zu Schadensersatzansprüchen beim T5 und T6 zusammengefasst.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
31.05.2023

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).
30.05.2023

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.
25.05.2023

Im Mercedes-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart erneut Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes C 350 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz habe.
23.05.2023

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).
17.05.2023

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal am 16. Mai 2023 ein Geständnis abgelegt. Durch seine Verteidigerin ließ er am Landgericht München vortragen, dass er zwar nicht gewusst habe, dass Abgaswerte manipuliert und Käufer geschädigt wurden, er habe es aber „als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“, zitiert das Handelsblatt. Weiter räumte Stadler ein, dass er die Möglichkeit hatte einzugreifen, dies allerdings unterlassen habe.
15.05.2023

Mercedes muss im Abgasskandal dem Käufer eines Mercedes V 250 Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. März 2023 entschieden (Az.: 8 O 301/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.