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VW Golf Vii im Abgasskandal EA 288 - LG Itzehoe spricht Schadenersatz zu

VW musste im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Itzehoe entschied mit Urteil vom 24. Juni 2021, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 6 O 281/20).

Der Dieselmotor EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal bekannt geworden. Der Motor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell und wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet.

So steckt dieser Motor auch im VW Golf VII 1,6 TDI Variant mit der Abgasnorm Euro 6 unter der Haube, den der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall als Gebrauchtwagen gekauft hatte.

Das Thema Abgasmanipulationen setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort und so machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg: Das LG Itzehoe kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf 1,6 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 wächst die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 entschieden, dass VW Schadenersatz leisten muss.

„Die Chancen auf Schadenersatz steigen, zumal auch der EuGH im Dezember 2020 klargestellt hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).