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VW Golf Vii im Abgasskandal EA 288 - LG Itzehoe spricht Schadenersatz zu

VW musste im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Itzehoe entschied mit Urteil vom 24. Juni 2021, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 6 O 281/20).

Der Dieselmotor EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal bekannt geworden. Der Motor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell und wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet.

So steckt dieser Motor auch im VW Golf VII 1,6 TDI Variant mit der Abgasnorm Euro 6 unter der Haube, den der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall als Gebrauchtwagen gekauft hatte.

Das Thema Abgasmanipulationen setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort und so machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg: Das LG Itzehoe kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf 1,6 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 wächst die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 entschieden, dass VW Schadenersatz leisten muss.

„Die Chancen auf Schadenersatz steigen, zumal auch der EuGH im Dezember 2020 klargestellt hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

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Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.