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VW Golf VII im Abgasskandal - Schadensersatz und Rückruf 23X4

Im VW-Abgasskandal ist inzwischen auch der Dieselmotor EA 288, Nachfolgemodell des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189, in den Fokus geraten. Halter eines VW Golf 7 mit dem Dieselmotor EA 288 werden von VW angeschrieben und aufgefordert, ihr Auto für ein Software-Update in die Werkstatt zu bringen.

Der freiwillige Rückruf läuft unter dem Code 23X4. Als Grund für den Rückruf nennt Volkswagen, dass sich die Leistung des NOx-Speicherkatalysators mit zunehmenden Alterungsprozess verschlechtern kann und es dadurch zu einem erhöhen Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen kann. Durch ein Update der Motorsteuerung soll ein erhöhter Emissionsausstoß vermieden werden. Negative Auswirkungen auf den Motor habe das Update nicht, versichert VW.

Welche Auswirkungen ein Software-Update tatsächlich langfristig auf den Motor hat, ist allerdings unklar. Anders als bei einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müssen die Halter einen freiwilligen Rückruf nicht nachkommen.

Ein Rückruf durch das KBA liegt für den VW Golf VII nicht vor. „Aber auch beim Motor EA 288 gibt es den Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erste entsprechende Gerichtsurteile liegen inzwischen auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 vor.

So hat das Landgericht Hanau VW mit Urteil vom 10. Juli 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: M4 O 333/19). In dem Verfahren ging es um einen VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Motor EA 288. Das LG Hanau kam zu dem Schluss, dass der VW Golf über eine Zykluserkennung verfüge, d.h. es wird erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, wird die Abgasrückführung erhöht aber im realen Straßenbetrieb wieder reduziert. Folge ist, dass das Auto im normalen Straßenverkehr einen erhöhten Schadstoffausstoß hat. Dies sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und VW sei deshalb zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Hanau.

Vergleichbare Urteile gibt es auch vom LG Regensburg bei einem VW Golf VII und vom LG Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18). Auch sie sprachen den Käufern Schadensersatz zu.

„Liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, wird der Schaden der Käufer auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigt. Das hat der BGH mit Urteilen vom 25. Mai und 30. Juli entschieden. Denn der Schaden der Käufer liege schon im Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug, dass der Käufer bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.

„Vor diesem Hintergrund dürften sich Schadensersatzansprüche auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchsetzen lassen. Ein Rückruf des KBA ist für Schadensersatzansprüche keine Voraussetzung“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.