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VW Golf VII im Abgasskandal - Schadensersatz und Rückruf 23X4

Im VW-Abgasskandal ist inzwischen auch der Dieselmotor EA 288, Nachfolgemodell des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189, in den Fokus geraten. Halter eines VW Golf 7 mit dem Dieselmotor EA 288 werden von VW angeschrieben und aufgefordert, ihr Auto für ein Software-Update in die Werkstatt zu bringen.

Der freiwillige Rückruf läuft unter dem Code 23X4. Als Grund für den Rückruf nennt Volkswagen, dass sich die Leistung des NOx-Speicherkatalysators mit zunehmenden Alterungsprozess verschlechtern kann und es dadurch zu einem erhöhen Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen kann. Durch ein Update der Motorsteuerung soll ein erhöhter Emissionsausstoß vermieden werden. Negative Auswirkungen auf den Motor habe das Update nicht, versichert VW.

Welche Auswirkungen ein Software-Update tatsächlich langfristig auf den Motor hat, ist allerdings unklar. Anders als bei einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müssen die Halter einen freiwilligen Rückruf nicht nachkommen.

Ein Rückruf durch das KBA liegt für den VW Golf VII nicht vor. „Aber auch beim Motor EA 288 gibt es den Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erste entsprechende Gerichtsurteile liegen inzwischen auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 vor.

So hat das Landgericht Hanau VW mit Urteil vom 10. Juli 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: M4 O 333/19). In dem Verfahren ging es um einen VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Motor EA 288. Das LG Hanau kam zu dem Schluss, dass der VW Golf über eine Zykluserkennung verfüge, d.h. es wird erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, wird die Abgasrückführung erhöht aber im realen Straßenbetrieb wieder reduziert. Folge ist, dass das Auto im normalen Straßenverkehr einen erhöhten Schadstoffausstoß hat. Dies sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und VW sei deshalb zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Hanau.

Vergleichbare Urteile gibt es auch vom LG Regensburg bei einem VW Golf VII und vom LG Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18). Auch sie sprachen den Käufern Schadensersatz zu.

„Liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, wird der Schaden der Käufer auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigt. Das hat der BGH mit Urteilen vom 25. Mai und 30. Juli entschieden. Denn der Schaden der Käufer liege schon im Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug, dass der Käufer bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.

„Vor diesem Hintergrund dürften sich Schadensersatzansprüche auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchsetzen lassen. Ein Rückruf des KBA ist für Schadensersatzansprüche keine Voraussetzung“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).