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VW Golf VII mit Dieselmotor EA 288 - LG Düsseldorf spricht Schadenersatz zu

Der VW-Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 fort. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.11.2021 entschieden, dass bei einem VW Golf VII 2.0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 21 O 303/19).

Im Herbst 2015 flog der VW-Abgasskandal auf. Betroffen waren Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen setzt sich auch beim Nachfolgemotor des Typs EA 288 fort. Wie der Vorgänger kommt auch dieser Motor bei Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum zum Einsatz. „Auch wenn VW behauptet, dass es bei diesen Fahrzeugen keine Abgasmanipulationen gibt, hat eine Reihe von Gerichten, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, anders entschieden und VW auch bei diesen Modellen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch das Landgericht Düsseldorf hat sich in diese Rechtsprechung eingereiht. In dem Verfahren ging es um einen VW Golf VII 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte den Pkw im Oktober 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. So erkenne die Motorsteuerungs-Software, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde die Abgasreinigung optimiert, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr stiegen die Emissionen wieder an, so der Kläger.

Das LG Düsseldorf folgte den Ausführungen. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. VW habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Düsseldorf. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

„Die Rechtsprechung entwickelt sich im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich, so dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Rückenwind für Schadenersatzklagen gibt es zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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