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VW Golf VII mit Motor EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

Der Dieselmotor des Typs EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt geworden. Auch der Nachfolgemotor des Typs EA 288 ist offenbar nicht sauber. Verschiedene Gerichte haben hier schon entschieden, dass in Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und den Käufern deshalb Schadensersatz zugesprochen.

Der Dieselmotor EA 288 wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben, weil sie durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung unzulässig getäuscht wurden. So z.B. das Landgericht Darmstadt bei einem Skoda Octavia (Az.: 13 O 88/20), das LG Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18)  oder das LG Regensburg bei einem VW Golf VII (Az.: 73 O 1181/19).

Zuletzt hat sich hier auch das LG Düsseldorf eingereiht (Az.: 11 O 190/18). Es entschied mit Urteil vom 17. Juli 2020, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann werde die Abgasreinigung optimiert, während im Straßenverkehr die Emissionswerte steigen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf für den Golf VII anbietet. Dabei soll ein Software-Update aufgespielt werden, das eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen bewirkt.

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den VW Golf VII wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt bislang noch nicht vor. „Möglicherweise soll mit dem freiwilligen Rückruf ein Pflicht-Rückruf durch das KBA verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor, auf seine Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch hat, ist unklar. „Da es sich um einen freiwilligen Rückruf handelt, müssen die Fahrzeug-Halter dem Rückruf nicht nachkommen. Wird in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie die aktuellen Urteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Der Motor EA 288 wird auch im VW „Bulli“ T6 verwendet. Auch hier können Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Gisevius hat entsprechende Urteile an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt (Az.: Bi 6 O 257/19 bzw. 3 O 13321/19). Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.