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VW Golf VII mit Motor EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

Der Dieselmotor des Typs EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt geworden. Auch der Nachfolgemotor des Typs EA 288 ist offenbar nicht sauber. Verschiedene Gerichte haben hier schon entschieden, dass in Fahrzeugen mit diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und den Käufern deshalb Schadensersatz zugesprochen.

Der Dieselmotor EA 288 wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum verwendet. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben, weil sie durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung unzulässig getäuscht wurden. So z.B. das Landgericht Darmstadt bei einem Skoda Octavia (Az.: 13 O 88/20), das LG Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18)  oder das LG Regensburg bei einem VW Golf VII (Az.: 73 O 1181/19).

Zuletzt hat sich hier auch das LG Düsseldorf eingereiht (Az.: 11 O 190/18). Es entschied mit Urteil vom 17. Juli 2020, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann werde die Abgasreinigung optimiert, während im Straßenverkehr die Emissionswerte steigen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf für den Golf VII anbietet. Dabei soll ein Software-Update aufgespielt werden, das eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen bewirkt.

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den VW Golf VII wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt bislang noch nicht vor. „Möglicherweise soll mit dem freiwilligen Rückruf ein Pflicht-Rückruf durch das KBA verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Welche langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor, auf seine Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch hat, ist unklar. „Da es sich um einen freiwilligen Rückruf handelt, müssen die Fahrzeug-Halter dem Rückruf nicht nachkommen. Wird in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie die aktuellen Urteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Der Motor EA 288 wird auch im VW „Bulli“ T6 verwendet. Auch hier können Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Gisevius hat entsprechende Urteile an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt (Az.: Bi 6 O 257/19 bzw. 3 O 13321/19). Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.