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VW hat den nächsten Skandal – Ungeprüfte Fahrzeuge an Kunden verkauft

Als ob VW mit dem Abgasskandal nicht schon genug Vertrauen verspielt hätte, setzt der Konzern noch einen oben drauf. Wie jetzt bekannt wurde, hat Volkswagen sog. Vorserienfahrzeuge über einen Zeitraum von mehreren Jahren ungeprüft an Kunden verkauft. Die Kunden wussten von nichts – auch nichts von den Risiken, die mit solchen Vorserienfahrzeugen verbunden sein können. Zumal auch offenbar bei VW nicht bekannt ist, inwieweit sich diese Modelle von der zugelassenen Serienproduktion unterscheiden.

Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen solche Fahrzeuge zwischen 2006 und 2015 verkauft worden sein. 9.000 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 sollen von Prüfern als Risikofahrzeuge eingestuft worden sein. Seit 2016 sollen die Vorfälle in dem Konzern bekannt sein, ein Rückkaufprogramm startet VW allerdings erst jetzt. Zudem soll das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für rund 4.000 dieser Fahrzeuge verpflichtend angeordnet haben.

VW-Käufer müssen sich also nicht wundern, wenn sie Post von Volkswagen erhalten und ihnen der Rückkauf ihres Pkw angeboten wird. Dies wird in den Schreiben damit begründet, dass der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Der Kunde soll sich dann zur weiteren Abwicklung an eine Telefon-Hotline wenden.

Die Rückkaufaktion hat also erstmal nichts mit dem Dieselskandal zu tun. Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. So kann ein Fahrzeug nicht nur von Abgasmanipulationen betroffen sein, sondern als i-Tüpfelchen kann es sich auch noch um ein solches Test-Fahrzeug handeln. So ist es jetzt einem Mandanten von BRÜLLMANN Rechtsanwälte ergangen. Bei seinem Fahrzeug wurden nicht nur die Abgaswerte manipuliert, sondern es entspricht auch nicht der zugelassenen Serienfertigung. „Es ist schon unglaublich, was bei VW in den vergangenen Jahren offenbar alles möglich war und wie Kunden getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der den Mandanten im Abgasskandal vertritt.

Schadensersatzansprüche dürften sich sowohl für die durch den Abgasskandal geschädigten VW-Kunden ergeben als auch für die Verbraucher, denen solche Testfahrzeuge verkauft wurden. „In beiden Fällen wurden die Kunden von VW getäuscht. Dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht haben, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden. Bei den Vorserienfahrzeugen sollten die betroffenen Kunden genau auf das Rückkaufangebot achten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer dürfte VW hier nicht abziehen, sondern müsste den vollen Kaufpreis erstatten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.