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VW hat den nächsten Skandal – Ungeprüfte Fahrzeuge an Kunden verkauft

Als ob VW mit dem Abgasskandal nicht schon genug Vertrauen verspielt hätte, setzt der Konzern noch einen oben drauf. Wie jetzt bekannt wurde, hat Volkswagen sog. Vorserienfahrzeuge über einen Zeitraum von mehreren Jahren ungeprüft an Kunden verkauft. Die Kunden wussten von nichts – auch nichts von den Risiken, die mit solchen Vorserienfahrzeugen verbunden sein können. Zumal auch offenbar bei VW nicht bekannt ist, inwieweit sich diese Modelle von der zugelassenen Serienproduktion unterscheiden.

Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen solche Fahrzeuge zwischen 2006 und 2015 verkauft worden sein. 9.000 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 sollen von Prüfern als Risikofahrzeuge eingestuft worden sein. Seit 2016 sollen die Vorfälle in dem Konzern bekannt sein, ein Rückkaufprogramm startet VW allerdings erst jetzt. Zudem soll das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für rund 4.000 dieser Fahrzeuge verpflichtend angeordnet haben.

VW-Käufer müssen sich also nicht wundern, wenn sie Post von Volkswagen erhalten und ihnen der Rückkauf ihres Pkw angeboten wird. Dies wird in den Schreiben damit begründet, dass der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Der Kunde soll sich dann zur weiteren Abwicklung an eine Telefon-Hotline wenden.

Die Rückkaufaktion hat also erstmal nichts mit dem Dieselskandal zu tun. Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. So kann ein Fahrzeug nicht nur von Abgasmanipulationen betroffen sein, sondern als i-Tüpfelchen kann es sich auch noch um ein solches Test-Fahrzeug handeln. So ist es jetzt einem Mandanten von BRÜLLMANN Rechtsanwälte ergangen. Bei seinem Fahrzeug wurden nicht nur die Abgaswerte manipuliert, sondern es entspricht auch nicht der zugelassenen Serienfertigung. „Es ist schon unglaublich, was bei VW in den vergangenen Jahren offenbar alles möglich war und wie Kunden getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der den Mandanten im Abgasskandal vertritt.

Schadensersatzansprüche dürften sich sowohl für die durch den Abgasskandal geschädigten VW-Kunden ergeben als auch für die Verbraucher, denen solche Testfahrzeuge verkauft wurden. „In beiden Fällen wurden die Kunden von VW getäuscht. Dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht haben, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden. Bei den Vorserienfahrzeugen sollten die betroffenen Kunden genau auf das Rückkaufangebot achten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer dürfte VW hier nicht abziehen, sondern müsste den vollen Kaufpreis erstatten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.