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Keyless Entry und Easy Open beim VW 4.ID
Keyless Entry und Easy Open beim VW 4.ID

VW ID.4 – Probleme mit Keyless Entry und Easy Open

Der VW ID.4 gilt im Vergleich zu E-Autos anderer Hersteller als relativ unanfällig für Störungen oder Schäden. Ein äußerst kurioser Mangel bringt allerdings derzeit einen Teil der Nutzergemeinde in Aufruhr. Wer bei der Bestellung eines VW ID 4 Wert auf die Annehmlichkeiten das sogenannte Keyless Entry-/Easy Open-Systems legt, der sieht sich in weiten Teilen Deutschlands nun enttäuscht: Es funktioniert einfach nicht.

Mandanten unserer Kanzlei, die den Systemausfall als Mangel sehen und eine Kaufpreisminderung anstreben, werden aktuell von VW mit dem Hinweis abgewiegelt: „Da gibt es keinen Mangel“ – Und wirklich: Ein Mangel im herkömmlichen Sinne ist es nicht, ein Entwicklungsfehler aber auf jeden Fall. Easy Open funktioniert in einigen Bereichen Deutschlands definitiv nicht. Grund dafür ist die sogenannte DCF77 Sendeanlage in Mainflingen, die bundesweit für die Übermittlung für Funkuhrsignale zuständig ist und das immerhin seit 1959. Den VW Käfer hat das damals nicht gestört, heute allerdings kollidieren die Systeme.

Volkswagen hat bei der Entwicklung der nützlichen Features offensichtlich versäumt, die Kompatibilität der Einrichtung mit den in Deutschland gängigen und teils weitreichenden Frequenzen solcher Anlagen abzustimmen: In der Folge agiert der Turm in Mainflingen quasi als Störsender. Die Steuerung im Auto kann Signale nicht deutlich zuordnen und das Auto bleibt geschlossen, unabhängig davon, wie aufgeregt man um das Auto herumhüpft oder nicht oder wie lange man auf einem Bein stehend mit dem anderen Fuß unter dem Kofferraum wedelt. Ähnliche Problemlagen sollen sich auch in Parkhäusern und geschlossenen Garagen ergeben.

Rechtsanwalt Gisevius: „Wir empfehlen unseren Mandanten, den Systemausfall als Mangel in Form einer Mängelrüge anzuzeigen. Da der Mangel nicht abstellbar ist, steht den Betroffenen Schadenersatz in Form einer Minderung des Kaufpreises zu!“ Unberücksichtigt dabei bleibt, dass die standortabhängigen Systemausfälle jeden Easy Open-Benutzer treffen können und die vereinfachten Auto-Öffnungen z.B. beim Besuch der Familie in Frankfurt nicht funktionieren.

Gisevius: „Unserer Rechtsauffassung nach haben ID.4 Benutzer das Recht, eine bestellte und bezahlte Funktion europaweit nutzen zu können. Geht das nicht und drohen Ausfälle, stellt das einen Mangel dar.“ Andere Hersteller bieten ähnliche Systeme störungsfrei an.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.