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VW Passat (EA 288) - Schadenersatz im Abgasskandal

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Bei der sog. Fahrkurvenerkennung erkennt die Motorsteuerungssoftware anhand verschiedener Parameter wie Geschwindigkeit, Beschleunigung oder Zeit, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. VW hat die Verwendung der Fahrkurvenerkennung bei verschiedenen Modellen mit dem Motor des Typs EA 288, dem Nachfolgeaggregat des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, eingeräumt. Es handele sich dabei aber nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung. „Das hat das AG Heilbronn jedoch anders gesehen und VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte hatte den VW Passat im September 2017 als Gebrauchtwagen zum Preis von 20.400 Euro gekauft. Die Erstzulassung des Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro war im Juni 2016. Für das Modell liegt zwar kein verpflichtender Rückruf vor. „Wir haben dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der Fahrkurvenerkennung geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das AG Heilbronn folgte der Argumentation. Unter einer Abschalteinrichtung sei eine Funktion zu verstehen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen verringert. Das sei bei der Fahrkurvenerkennung der Fall.

VW habe trotz des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteirichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgegeben und damit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspricht, was tatsächlich nicht der Fall ist. VW könne sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen und habe die Klägerin zumindest fahrlässig geschädigt, so das Gericht.

Nach der Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 besteht bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das AG Heilbronn bezifferte den Differenzschaden mit 10 Prozent des Kaufpreises, also 2.040 Euro. Das Fahrzeug kann die Klägerin behalten und eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass bereits Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen. Das betrifft insbesondere auch Fahrzeuge mit der Fahrkurvenerkennung oder auch dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.