Rückrufservice

VW Polo mit unzulässiger Abschalteinrichtung - OLG Köln spricht Schadenersatz zu

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das Gericht.

Das OLG Köln stellte fest, dass in dem VW Polo 1,4 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 der Klägerin eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Diese sorge dafür, dass die Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) in Abhängigkeit von der innermotorisch gemessenen Temperatur reduziert wird. Dadurch werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert. Auch andere Parameter wie z.B. der Umgebungsdruck in 1.000 Meter Höhe könnten für eine Verringerung der AGR-Rate sorgen, so das OLG.

Trotz des Einsatzes einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei die Klägerin zumindest fahrlässig getäuscht worden, denn es könne angenommen werden, dass sie den VW Polo bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesem Preis gekauft hätte. Sie habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das OLG Köln.

„Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Dieser Rechtsprechung schloss sich das OLG Köln an, wobei es den Differenzschaden mit 10 Prozent des Kaufpreises – 1.700 Euro -  bezifferte. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen, das Fahrzeug kann die Klägerin behalten.

„Neben dem OLG Köln haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden, dass im Abgasskandal Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens besteht. Durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 sind die Aussichten auf Schadenersatz weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal, Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.